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Die Arbeiterkammer (AK) bewertet den am 15.12.2020 veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Digital Markets Act (DMA) als gute Diskussionsgrundlage, Nachschärfungen sind allerdings in einigen Punkten notwendig. Eine Überarbeitung des Vorschlages ist etwa bei den vorgesehenen Verpflichtungen und Verboten für sogenannte „Gatekeeper-Plattformen“ notwendig. Diese stellen prinzipiell einen wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen dar und sind auch aus Sicht der VerbraucherInnen sehr zu begrüßen.  Die Definition solcher „Gatekeeper“ ist allerdings ein zu langwieriger Prozess und sollte deshalb beschleunigt werden. Außerdem sollte hier ein gewisser Spielraum für nationale Regelungen erhalten bleiben.

 

Im Vorschlag fehlt außerdem die Einrichtung einer effizienten Aufsichtsbehörde. Diese ist aus Sicht der AK aber nötig, um die Einhaltung der entsprechenden Regelungen zu überwachen. Im „Digital Markets Advisory Committee“ müssen außerdem KonsumentInnenschutzorganisationen und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen vertreten sein. Die AK fordert, dass weitere bedeutende Aspekte digitaler Dienste, wie die Besteuerung des digitalen Sektors oder das Thema Plattformarbeit, welche dringend Regulierung benötigen, baldigst in Angriff genommen werden.

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Ulrike Ginner

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Helmut Gahleitner

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