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ZurückAm 15. Dezember 2020 präsentierte die EU-Kommission die mit Spannung erwarteten Vorschläge zu zwei Rechtsakten, die Online-Plattformen in Zukunft stärker regulieren sollen. Unter anderem sind hohe Strafen für große Online-Plattformen vorgesehen, wenn diese sich nicht an das neue Regelwerk halten.
Geht es nach dem Kommissionsvorschlag zu einem Rechtsakt über digitale Dienste, sollen Online-Plattformen zukünftig stärker für illegale und schädliche Inhalte zur Verantwortung gezogen werden. Sowohl die AK als auch der Europäische VerbraucherInnenverband BEUC hatten die Kommission dazu aufgefordert, VerbraucherInnen im Netz genauso umfassend zu schützen wie „offline“. Diese Intention unterstrich auch die Digitalkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager bei der Präsentation der Vorschläge: „Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf die Richtigkeit der Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal“.
Konkret sollen Online-Plattformen beispielsweise verpflichtet werden, jährliche Risikobewertungen durchzuführen, in denen dargelegt werden soll, wie sie der Verbreitung illegaler Inhalte entgegengewirkt haben. Um den Verkauf von gefälschten oder für die VerbraucherInnen gefährlichen Waren zu unterbinden, wird außerdem das sogenannte „know your business customer“-Prinzip eingeführt, also die Verpflichtung für Online-Marktplätze wie Amazon, die Identität von DrittanbieterInnen zu überprüfen. Damit Werbeschaltungen für die VerbraucherInnen in Zukunft transparenter werden, sollen sie detaillierte Angaben dazu enthalten, wer wirbt und weshalb die Werbung den jeweiligen VerbraucherInnen angezeigt wird.
Auch wenn die AK den Vorschlag der Kommission in einer ersten Reaktion vorsichtig positiv bewertet, bleiben viele Unsicherheiten. So ist zu befürchten, dass es noch lange dauern wird bis online wirklich dieselben Rechtsstandards gelten wie offline und eine wirksame Rechtssetzung auch in Zukunft viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Digitale Märkte: Verhaltensregeln für TorwächterInnen
Der Vorschlag zu einem Rechtsakt über digitale Märkte befasst sich vor allem mit der Regulierung von Online-Konzernen, die besonders viel Macht und Kontrolle über das Internet haben – sogenannte TorwächterInnen. Vorgesehen ist eine Harmonisierung der Regeln bezüglich derren Definition und dem Verbot unlauterer Praktiken.
Bei Verstößen sieht der Vorschlag Geldbußen in der Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes des jeweiligen Unternehmens vor. Als grundsätzliches Kriterium gilt, dass jene Online-Plattformen als TorwächterInnen betrachtet werden, die innerhalb der EU monatliche mindestens 45 Millionen EndnutzerInnen und jährlich mindestens 10.000 geschäftliche NutzerInnen verzeichnen.
Versäumnisse bei ArbeitnehmerInnenschutz und Besteuerung
Die Arbeiterkammer hatte bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu digitalen Dienstleistungen klargestellt, dass vor allem den prekären Beschäftigungsmodellen von Online-Plattformen ein Riegel vorgeschoben und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden muss. Außerdem müssen ArbeitnehmerInnen umfassend geschützt werden, denn speziell Berufsgruppen wie FahrradbotInnen, GrafikerInnen, Reinigungskräfte und TransportdienstleisterInnen leiden häufig unter prekären Arbeitsverhältnissen. Im vorgestellten Kommissionsvorschlag zu digitalen Dienste findet sich allerdings lediglich der Verweis auf den für das 4. Quartal 2021 angekündigten Legislativvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten.
Außerdem müssen, wie Arbeiterkammer (AK) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) im Vorfeld unterstrichen, Online-Plattformen unbedingt dazu verpflichtet werden, in Zukunft ihren fairen Anteil an Steuern zu zahlen. „Wir benötigen dringend verbindliche Regeln auf EU-Ebene, die KonsumentInnen und Beschäftigte schützen und auch im Steuerbereich für Sicherheit sorgen“, so der Ökonom und AK-Experte Frank Ey.
Weiterführende Informationen:
AK/ÖGB: Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte!
AK EUROPA: Konsultation der Europäischen Kommission zum Digital Services Act
AK EUROPA: Keine Verbesserung für PlattformarbeiterInnen in Sicht