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Diesmal war keine Marathonsitzung notwendig, damit sich die Staats- und RegierungschefInnen beim Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2020 in Brüssel bei einem wichtigen Thema einigen konnten: So fand sich unter den VertreterInnen der Mitgliedstaaten relativ zügig ein Kompromiss zum Mehrjährigen Finanzrahmen und der damit verknüpften Rechtsstaatlichkeitsklausel, welcher ab 1. Jänner 2021 angewendet werden soll – zumindest in der Theorie.