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ZurückAm 13. November 2020 hat die Kommission ihre neue VerbraucherInnen-Agenda präsentiert. In dieser stellt sie ihre Vision sowie konkrete Vorhaben in der EU-VerbraucherInnenpolitik für die Jahre 2020 bis 2025 vor. Auch in dieser Mitteilung stehen einmal mehr Maßnahmen im Bereich der grünen und digitalen Transformation im Mittelpunkt.
Vorangestellt ist auch in der VerbraucherInnen-Agenda die aktuelle Coronakrise, die die Menschen in vielen Bereichen auch als VerbraucherInnen vor große Herausforderungen gestellt hat, beispielsweise aufgrund von stornierten Reiseleistungen oder Online-Betrug). Als Folge der Coronakrise betont die Kommission unter anderem, dass VerbraucherInnenrechte im Reisesektor verteidigt werden müssen und kündigt hier eine Evaluierung der Pauschalreise-Richtlinie für 2022 an. Der verstärkte Onlinehandel hat zu mehr Onlinebetrug und irreführenden Geschäftspraktiken geführt. Folglich hat die Kommission den Kampf gegen Onlinebetrug auf ihre Agenda genommen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Untersuchung der längerfristigen Auswirkungen der Coronakrise.
Fünf Schwerpunkt-Bereiche für Maßnahmen
Abgesehen von der aktuellen Krise schlägt die Kommission verbraucherInnenpolitische Maßnahmen in fünf Schwerpunkt-Bereichen vor: (1.) zum grünen Wandel, (2.) zum digitalen Wandel, (3.) betreffend Durchsetzung und Rechtsschutz, (4.) betreffend besonders schutzbedürftige VerbraucherInnengruppen sowie (5.) zur Verbesserung der globalen VerbraucherInnenrechte.
Im Bereich des grünen Wandels kündigt die Kommission für 2021 einen Rechtsakt an, welcher die Informationslage der VerbraucherInnen zu ökologischen Nachhaltigkeitsmerkmalen von Produkten – wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten – verbessern soll. Mit einem weiteren Rechtsakt möchte die Kommission gegen Grünfärberei und vorzeitige Obsoleszenz vorgehen. Durch eine Überarbeitung der Richtlinie über den Warenhandel sowie der Ökodesign-Richtlinie soll weiters die Reparierbarkeit und kreislauforientierte Produkte gefördert werden.
Gerade in der aktuellen Coronakrise hat der digitale Handel noch einmal deutlich zugenommen. Insgesamt hat sich der Anteil der Online-KäuferInnen in den letzten 10 Jahren verdoppelt und bereits für 2019 hält die Kommission fest, dass 71 % der Internet-NutzerInnen auch online einkaufen. Gestärkt werden soll dementsprechend der VerbraucherInnenschutz im Rahmen der Produktsicherheits-Richtlinie, die nicht auf Produkte mit digitalen Elementen ausgerichtet ist. Auch für Finanzdienstleistungen kündigt die Agenda Vorschläge an, um dem digitalen Wandel Rechnung zu tragen. Ein neuer horizontaler Rechtsakt soll weiters den VerbraucherInnenschutz im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz sicherstellen.
Außerdem möchte die Kommission die Mitgliedstaaten und Behörden stärker bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen. Hier ist neben der Implementierung der Verbandsklagen-Richtlinie der Bereich der grenzüberschreitenden Behördenkooperation genannt; die Kommission möchte den Mitgliedsstaaten elektronische Tools bereitstellen, um die nationalen Behörden dabei zu unterstützen, gegen Online-Betrug vorzugehen und unsichere Produkte aufzuspüren.
Verbessern möchte die Kommission auch SchuldnerInnenberatungsdienste, VerbraucherInnenberatung in abgelegenen Gebieten und die Sicherheit von Babyartikeln. Letztlich verweist die Kommission, dass auch Käufe außerhalb der EU von 17 % im Jahr 2014 auf 27 % im Jahr 2019 angestiegen sind und kündigt hier insbesondere einen Aktionsplan mit China zur Verbesserung der Zusammenarbeit an.
BEUC und AK: Ambitionierte Agenda
Die AK begrüßt grundsätzlich die ambitionierte Agenda, die die derzeit relevanten VerbraucherInnenthemen aufgreift. Wie positiv die Agenda für die europäischen VerbraucherInnen tatsächlich ausfallen wird, kann erst nach Vorliegen der konkreten Maßnahmen und legistischen Vorschläge beurteilt werden. VerbraucherInnenrechte werden für den Wiederaufbau und die Weiterentwicklung der europäischen Wirtschaft nach Ende der Corona-Pandemie eine wesentliche Rolle spielen. Dabei muss sichergesellt werden, dass das Herstellen eines level playing field zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen eine zentrale Bedeutung einnimmt.
Auch der Europäische VerbraucherInnenverband BEUC begrüßte in einer ersten Reaktion die Vorhaben der Kommission und unterstrich, dass eine neue Strategie bereits dringend benötigt wurde. Die letzte VerbraucherInnen-Agenda stammt aus dem Jahr 2012. „Richtigerweise hat die Kommission die Messlatte hoch angelegt“, so die BEUC, welche auch die Mitgliedstaaten auffordert, diese Ziele und Vorhaben zu unterstützen. Bereits im Vorfeld der Präsentation der Agenda hatte die Kommission von Juni bis Oktober 2020 eine EU-weite öffentliche Konsultation durchgeführt, an welcher sich auch die Arbeiterkammer mit einem Konsultationsbeitrag beteiligt hat.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Online-Handel: Arbeiterkammer fordert Schutz von Daten und Privatsphäre
Kommisson: Factsheet Verbraucheragenda
BEUC-Presseaussendung zur VerbraucherInnenagenda