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ZurückSeit rund zwei Jahren wird auf WTO-Ebene über ein neues Regelwerk für den elektronischen Geschäftsverkehr verhandelt. In einer Erklärung fordert die Arbeiterkammer als eine von 42 zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass der Schutz des Grundrechts auf Datenschutz und Privatsphäre dabei an erster Stelle steht.
Der Trend ist nicht zu leugnen: Seit vielen Jahren kaufen KonsumentInnen verstärkt online ein. Die Coronakrise hat diesen Trend noch einmal ganz massiv befeuert. Ausgangsbeschränkungen verlagern das Kaufgeschehen in vielen Ländern noch stärker weg von den Einkaufsstraßen und hinein ins Internet. Zu den ganz großen GewinnerInnen zählen vor allem Online-GigantInnen wie Amazon. Darüber, dass die Regeln für einen sich zunehmend ins Internet verlagernden Geschäftsverkehr dringend reformiert werden müssen, herrschte allerdings bereits vor der Krise weitgehend Einigkeit.
WTO-Initiative für neues Regelwerk
Im Rahmen der Initiative für eine Gemeinsame Erklärung zum elektronischen Geschäftsverkehr (JSI) verhandeln seit Jänner 2019 mehr als 80 Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) über ein neues Regelwerk. Darunter befinden sich auch alle Mitgliedsstaaten der EU. Das selbsterklärte Ziel der Initiative ist es, weltweit gültige Regeln zu definieren, die KonsumentInnen und Unternehmen gleichermaßen den Online-Handel erleichtern sollen.
Koordiniert vom Europäischen VerbraucherInnenverband (BEUC) unterzeichneten insgesamt 42 Organisationen eine Erklärung, in der alle an den Verhandlungen Beteiligten dazu aufgerufen werden, dem Schutz der Daten und der Privatsphäre der KonsumentInnen oberste Priorität einzuräumen.
Grenzüberschreitende Datenflüsse
Ein zentraler Punkt der Agenda der JSI ist die Erleichterung von grenzüberschreitenden Datenflüssen. Solche Datenflüsse spielen wirtschaftlich heute eine wichtige Rolle, müssen im Interesse der KonsumentInnen aber mit starken und effektiven Regeln zum Schutz der Privatsphäre sowie der dabei transportierten persönlichen Daten einhergehen. Alle an der WTO-Initiative beteiligten Staaten sollten daher in der Lage sein, ein hohes Maß an Rechtsschutz um- und durchzusetzen und dadurch verhindern, dass Menschenrechte untergraben oder unterschiedlich gut geschützt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Vertrauen der KonsumentInnen in den elektronischen Geschäftsverkehr nachhaltig gestärkt wird. Das sollte auch im Interesse einer ohnehin bereits angeschlagenen WTO liegen.
Deshalb fordern die 42 unterzeichnenden Organisationen in ihrer Erklärung, hier einen entsprechenden Ansatz zu verfolgen: Falls die grenzüberschreitenden Datenflüsse tatsächlich Teil eines zukünftigen Übereinkommens auf WTO-Ebene sein sollen, müssen existierende Schutzmechanismen verstärkt und Datenschutz sowie Persönlichkeitsrechte an erster Stelle stehen. Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sollten diesbezügliche Regeln aus den Verhandlungen beziehungsweise dem angestrebten Übereinkommen ausgeklammert werden. Stattdessen könnte hier auf andere verbindliche Regulierungen gesetzt werden, wie etwa das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Überarbeitung auch in der EU geplant
Im Rahmen des für Anfang Dezember von der EU-Kommission angekündigten Rechtsaktes zu digitalen Dienstleistungen sollen die Regeln zum elektronischen Geschäftsverkehr auch innerhalb der EU überarbeitet werden. Die entsprechende Richtlinie ist bereits 20 Jahre alt und wird den heutigen Anforderungen in vielen Bereichen nicht mehr gerecht. Auch hier setzt sich die Arbeiterkammer mit Nachdruck für die Interessen der KonsumentInnen ein, vor allem hinsichtlich der Forderung nach einem zeitgemäßen Schutz vor Intransparenz, Irreführung, Übervorteilung und Betrug im Internet.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Global Statement on trade & data protection
AK EUROPA: Neue VerbraucherInnen-Agenda der Kommission
BEUC: WTO e-commerce negotiations – recommendations (English only)