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Diese Woche (21. März 2018) hat der federführende Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) den Vorschlag über eine Dienstleistungskarte abgelehnt. Damit ist die Dienstleistungskarte de-facto gescheitert. Dies ist ein wichtiger Erfolg, um Lohn- und Sozialdumping in der EU nicht noch weiter zu erleichtern. Die Arbeiterkammer hatte schon von Beginn an darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungskarte keinen Mehrwert bringt, jedoch Scheinselbständigkeit und die Gründung von Briefkastenfirmen fördert.

 

Die Europäische Kommission hatte im Jänner 2017 einen Richtlinien- und einen Verordnungsvorschlag zur Einführung einer „Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte“ vorgelegt. Mit der Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte – so die EU-Kommission – sollte die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen maßgeblich erleichtert werden. Zahlreiche ArbeitnehmerInnenorganisationen, darunter auch die Arbeiterkammer, haben bereits von Beginn an auf die Gefahren des Vorschlags hingewiesen.

 

Dienstleistungskarte: Scheinselbstständigkeit und zusätzliche Bürokratie

Die im Rechtsvorschlag geplanten Einschränkungen für die Zielländer bei Ausgabe bzw. Entzug der Dienstleistungskarte hätten einen Verlust wichtiger Kontrollkompetenzen auf nationaler Ebene bedeutet. So wäre es dem Aufnahmestaat selbst bei festgestellten Verstößen nicht möglich gewesen, die digitale Karte zu entziehen. Für das Genehmigungsverfahren wären zudem äußerst knappe Fristen vorgesehen gewesen. Die Überschreitung der vorgegebenen Bearbeitungszeiten hätte zu einer Genehmigungsfiktion geführt. Dies hätte bedeutet, dass rechtliche Normen des Ziellandes überhaupt nicht zur Anwendung gekommen wären. Die geplante Dienstleistungskarte hätte aus all diesen Gründen Scheinselbständigkeit erleichtert. Kollektiv- und Tarifverträge hätten leicht umgangen werden können, was verstärktem Lohn- und Sozialdumping wohl Tür und Tor geöffnet hätte.

 

Die Dienstleistungskarte hätte auch zu zusätzlicher Bürokratie geführt: Neben dem im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie eingeführten einheitlichen AnsprechpartnerInnen sollte mit der Dienstleistungskarte auch eine weitere zuständige Behörde geschaffen werden. Der Mehrwert dieser zusätzlichen Behörde war nicht ersichtlich, denn die elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren ist bereits mit dem bestehenden System möglich.

 

Gemeinsamer Brief von Arbeiterkammer und Gewerkschaften

Im Vorfeld der Abstimmung hat die Arbeiterkammer in einem gemeinsamen Brief mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Zentralverband der finnischen Gewerkschaften, dem Niederländischen Gewerkschaftsbund sowie schwedischen, dänischen und belgischen Gewerkschaftsbünden noch einmal auf die wichtigsten Kritikpunkte aus ArbeitnehmerInnensicht hingewiesen und eindringlich vor der Einführung der Dienstleistungskarte gewarnt.

 

Ganz im Sinne der ArbeitnehmerInnenorganisationen hatten sich vor der Abstimmung im federführenden Binnenmarkt-Ausschuss auch alle weiteren stellungnehmenden Ausschüsse (Industrie- und Forschungsausschuss, Wirtschafts- und Währungsausschuss, Rechtsausschuss, Beschäftigungs- und Sozialausschuss) des EU-Parlaments geäußert. Sie teilten die Bedenken gegenüber der Kommissionsinitiative und forderten den zuständigen Binnenmarkt-Ausschuss dazu auf, die Rechtsvorschläge der EU-Kommission zur Einführung der Dienstleistungskarte abzulehnen.

 

Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier zur Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

A&W Blog: Europäische Dienstleistungskarte als neues Instrument für Scheinselbständige

AK EUROPA: Fairer Wettbewerb und fairer Arbeitsmarkt in der EU?

AK EUROPA: Dienstleistungskarte: Freifahrtschein für Scheinselbstständige und Briefkastenfirmen?

Aussendung MEP Evelyn Regner, 21.3.2018: Sozialdumping die rote Karte zeigen!