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Im Februar 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten vorgelegt. Das neue EU-Gesetz soll Unternehmen zur Verantwortung im Hinblick auf die sozialen und ökologischen Auswirkungen in ihrer Lieferkette verpflichten. Der Rat der EU hat sich am 1. Dezember 2022 auf eine allgemeine Ausrichtung verständigt und Abstimmungen im EU-Parlament sollen noch vor der Sommerpause finalisiert werden. AK EUROPA hat zusammen mit den Europabüros von ÖGB und DGB diese entscheidende Phase der Verhandlungen zum Anlass genommen, im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel noch einmal auf notwendige Anforderungen für ein starkes EU-Lieferkettengesetz hinzuweisen.