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Wir möchten zum wiederholten Male anführen, dass die AK bilateralen Freihandelsabkommen sehr kritisch gegenübersteht, da der Nutzen solcher Abkommen für die ArbeitnehmerInnen nicht ersichtlich ist. Insbesondere bei den Themen Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und Dienstleistungen sind wir gegen Verhandlungen auf bilateraler Ebene. Weiters ist für die AK ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel unerlässlicher Bestandteil eines Freihandelsabkommens mit Indien. Dieses muss in jedem Fall die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Anwendung des allgemeinen Streitbeilegungsverfahrens umfassen.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Iris Strutzmann

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