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ZurückAm 10. September 2018 entschied sich der für diesen Richtlinienvorschlag federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für ambitioniertere Ziele mit höheren Grenzwerten für CO2-Emmissionen, als der von der Kommission vorgelegte Vorschlag aufweist. Aus Sicht der Arbeiterkammer eine positive Entwicklung, da der Vorschlag der Kommission zu wenig ehrgeizige Maßnahmen zur Reduktion der PKW-Emissionen enthält. Die Stellungnahme des Verkehrsausschusses hätte sogar noch schwächere Zielvorgaben vorgesehen als der Kommissionsvorschlag. Die Arbeiterkammer begrüßt daher die Entscheidung des Umweltausschusses, auch wenn diese noch Luft nach oben lässt.
Um die klimapolitischen Vorgaben im Jahr 2030 zu erreichen, die Treibstoffersparnisse für KonsumentInnen zu erwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu erhöhen hat die Europäische Kommission Ende letzten Jahres einen Vorschlag für eine Verordnung über CO2-Standards für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Als Maßnahmen schlägt die Europäische Kommission unter anderem eine Reduktion der CO2-Emissionen von 15 % für 2025 und von 30 % für 2030 für neu zugelassene PKW und leichte Nutzfahrzeuge (zum Basisjahr 2021) vor. Die Stellungnahme, die der beratenden Ausschuss für Verkehr und Tourismus am 4. September vorgelegt hat, sieht hingegen ein niedrigeres Reduktionsziel von 20 % für 2030 vor.
Dieser Empfehlung ist der federführende Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des europäischen Parlaments nicht gefolgt. Bei der Abstimmung während der Plenartagungen am 10. September in Straßburg, stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten für den von den SozialdemokratInnen, Grünen und Linken eingebrachten Vorschlag. Somit unterlag der von den Konservativen eingebrachte Vorschlag (10 % für 2025 und von 20 % für 2030), während der Umweltausschuss für Reduktionziele von 20 % für 2025 und von 45 % für 2030 stimmte. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Kommissionsvorschlag!
Die Entscheidung des Umweltausschusses und die Erhöhung der Reduktionsziele sind aus Sicht der Arbeiterkammer eine positive Entwicklung und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um sowohl umweltpolitische als auch arbeitsmarktpolitisch erforderliche Impulse zu setzen. So erfreulich die ambitionierteren Ziele des Europäischen Parlaments sind, reichen die Grenzwerte dennoch nicht aus! Da die Erneuerung des bestehenden PKW-Fuhrparks in den Mitgliedsstaaten langsam stattfindet und die Fahrleistung fortlaufend zunimmt, muss das Reduktionziel bei neu zugelassenen PKWs bereits im Jahr 2025 ab 25% betragen, rechnet die Arbeiterkammer, um tatsächlich eine Reduktion des gesamten Kraftstoffverbrauchs zu erreichen.
Am 20. September 2018 fand eine Ratsarbeitsgruppe statt, in der die Position des Rates verhandelt wird. Dabei unterstützten 11 Ländern (u.a. die Niederlande, Luxemburg, Irland, Malta, Dänermark, Finnland und Schweden) einen Vorschlag mit einem Reduktionsziel von 40 % bis 70 % für 2030. Von der Vorsitzenden, der österreichischen Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger, wurde ein sehr niedriger Kompromissvorschlag von 35% für 2030 vorgelegt, berichtet das Ö1 Morgenjournal.
Für 2. Oktober ist eine Debatte und für den 3. Oktober die Abstimmung im Europäischen Parlament über diesen Richtlinienvorschlag geplant. Wenn die Positionen im Europäischen Parlament und im Rat fixiert sind, beginnen die Trilogverhandlungen mit der Kommission. Die Arbeiterkammer wird sich weiter dafür einsetzen, dass dieser erste progressive Schritt vom Parlament fortgeführt wird und Maßnahmen implementiert werden, die dem bevorstehenden massiven Strukturwandel in der Automobilindustrie und den klimapolitischen Herausforderungen gerecht werden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: EU-Parlament debattiert über strengere Grenzwerte für CO2-Emissionen bei PKW
Kommission: Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
Europäisches Parlament: Stellungnahme des beratenden Verkehrsausschusses