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Verbindliche Regeln für Online-Plattformen hinsichtlich Arbeits- und Sozialstandards sowie VerbraucherInnenschutz bleiben weiterhin Streitthema unter den Europaabgeordneten, wie die Diskussion zum Berichtsentwurf über Online-Plattformen im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz diese Woche zeigte.

 

Der Berichtsentwurf, der Teil der Strategie für einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt der Kommission ist, sieht unter anderem eine Definition von Online-Plattformen sowie die Klärung von Haftungsaspekten vor. Teile der Abgeordneten hoben das wirtschaftliche Potential sowie den für VerbraucherInnen positiven Preiswettbewerb hervor und lehnten zu weitreichende Neuregulierung als markthemmend ab. Andere hingegen betonten, dass auch Online-Plattformen dazu verpflichtet werden sollten, gängige „offline“ Arbeits- und Sozialstandards sowie VerbraucherInnenschutzaspekte (Übertragbarkeit, Kompatibilität und Transparenz) einzuhalten und umzusetzen.

 

Eine gemeinsame Linie zu finden wird zusätzlich noch dadurch erschwert, dass unterschiedlichste Aktivitäten und Bereiche unter Online-Plattformen fallen: Suchmaschinen und soziale Netzwerke, aber auch gewinn- und nicht-gewinnorientierte Sharing-Plattformen. Besondere Brisanz bekommt der Bericht zusätzlich durch die Diskussion um Fake News und Hassreden, die leichte Verbreitung über Plattformen finden und Haftungspflichten eine weitere Dimension geben – wer muss wann und unter welchen Bedingungen Inhalte löschen, wie sind diese Inhalte eindeutig zu identifizieren und ab wann stellt das Löschen eine Form von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit dar?

 

Ein weiterer stark diskutierter Aspekt ist die Tatsache, dass parallel zu der Verbreitung unterschiedlichster Plattformen, die beispielsweise Privates zur Vermietung anbieten, Fahrdienstleistungen erbringen oder Essen liefern, sich auch solche ausbreiten, die die Vermittlung von individueller Arbeitskraft ermöglichen. Dies bringt neue Formen der Beschäftigung und Organisation von Arbeit mit sich, die häufig unter dem Stichwort Crowdworking diskutiert werden. Oftmals fördern sie prekäre und atypische Arbeitsformen und unterwandern Arbeits- und Sozialstandards.

 

Die zentrale Frage ist also, wie ein ausgeglichener Regulierungsrahmen geschaffen werden kann, der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen schützt und gleichzeitig den Unternehmen ausreichend Entwicklungspotential bietet – eine Grenze, die bekanntlich in den politischen Lagern unterschiedlich interpretiert wird. Die Kommission hat eine Zwischenbewertung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt für den 10. Mai angekündigt, und auch im Brüsseler Büro von AK und ÖGB wird dieses Thema kommende Woche im Rahmen einer hochrangig besetzten Podiumsdiskussion unter dem Titel „Digital Market or Digital Slavery? Organising Working People in The New Age of Platform Capitalism” diskutiert werden.

 

Weiterführende Informationen:

AK Europa Veranstaltung: Digital Market or Digital Slavery?

Themenseite der Arbeiterkammer: arbeit.digital

Positionspapier der AK zum Digitalen Binnenmarkt

Visionspapier der AK: Wie gestalten wir den digitalen Wandel gerecht?

Informationsvideo des Europäischen Parlaments zur Digitalisierung