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So wie auch in anderen Dokumenten der Europäischen Kommission und insbesondere der Mitteilung vom April 2006 zur Entsendung von Arbeitnehmern wird eine einseitige Betrachtungsweise vorgenommen. Es geht vorrangig um die Beseitigung von vermeintlichen Beschränkungen oder Behinderungen für Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen grenzüberschreitend entsenden.
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Walter Gagawczuk

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