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Um Steuern zu vermeiden, verstecken sich multinationale Konzerne gerne hinter komplizierten Schachtelkonstruktionen bestehend aus einem komplizierten Netzwerk mehrerer Subfirmen, Holdings, Stiftungen und sonstigen Rechtsformen – und das völlig legal. Eine neue EU-Richtlinie soll nun zumindest Transparenz in diese Strukturen bringen. Mittels der länderbezogenen Aufschlüsselung von Unternehmensgewinnen soll klar ersichtlich sein, in welchen Ländern ein Konzern wie viel Gewinn lukriert.

 

Jährlich entgehen Staaten durch aggressive Steuerplanung und -vermeidung seitens der Konzerne Summen in Milliardenhöhe; Geld das anderswo dringend für Investitionen gebraucht wird: im Bildungsbereich, im Gesundheitssystem, in der Infrastruktur. Schon seit einiger Zeit liegt daher ein Kommissionsvorschlag auf dem Tisch: Mittels sogenanntem Country-by-Country-Reporting, also einer länderspezifischen Berichtslegung, sollen Gewinnverschiebungspraktiken transparent werden. Allerdings gibt es hier aus Sicht der AK noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

 

Statt die Anwendung der Richtlinie auf Konzerne mit einem Nettoumsatz von mehr als 750 Mio. Euro zu beschränken, fordert ein gerade im Europäischen Parlament diskutierter Entwurf, analog zu den Rechnungslegungspflichten, eine Senkung der Summe auf 40 Mio. Euro. Die AK unterstützt diesen Vorschlag. Zur Schaffung von Transparenz ist es auch nötig, dass Unternehmen eine länderspezifische Veröffentlichung für jeden einzelnen Staat, in dem sie aktiv sind, vornehmen müssen.

 

Der vorliegende Entwurf ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Steueroasen wirklich wirkungsvoll bekämpfen zu können, fordert die AK auch, dass die Eigentumsverhältnisse bzw. die tatsächlich Begünstigten dieser Unternehmen und sonstigen Rechtsgebilden ebenfalls offengelegt werden müssen.

 

Ein wichtiger Punkt, um Steuergerechtigkeit zu erreichen, ist, dass die Unternehmen ihre Gewinne dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden. Der Plan einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die gesamte EU zielt in diese Richtung. Aber auch hier gibt es, trotz grundlegender positiver Bewertung, einige Kritikpunkte seitens der AK. So sehen die Richtlinienentwürfe zum Beispiel keinen Mindeststeuersatz bei der Körperschaftsteuer vor. Neben der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage ist allerdings auch ein Mindeststeuersatz unabdingbare Voraussetzung um die Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne wirklich bekämpfen zu können.

 

Währenddessen widmet sich das Europäische Parlament weiterhin der Aufklärung der Panama-Papers, auch wenn dem eigens eingerichteten Untersuchungsausschuss immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Evelyn Regner, SPÖ-Europaabgeordnete, kritisiert das unzureichende Interesse im Kampf gegen Steuerhinterziehung: „Noch immer mangelt es an Transparenz, wenn es darum geht herauszufinden, woher Geldflüsse kommen und wohin sie gehen. Besonders inakzeptabel ist auch, dass die Dokumente für den Panama-Untersuchungsausschuss entweder geschwärzt werden oder vollständig fehlen.“

 

Ebenfalls für Aufregung gesorgt hat die Bestätigung eines Urteils gegen den Whistleblowers Antoine Deltour, der zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Sein ehemaliger Kollege Raphaël Halet erhält eine Geldstrafe. Durch die Weitergabe von Daten an einen Journalisten trugen Deltour und Halet maßgeblich dazu bei, dass der als Lux Leaks bekannte Skandal aufgedeckt wurde. Gerade im Steuerbereich sind Behörden oft auf Hinweise aus Unternehmen angewiesen, um unsaubere Praktiken aufzudecken. Das Europaparlament fordert daher schon seit längerem einen besseren Schutz für InformantInnen.

 

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA: Schluss mit Steuervermeidung: Auch wir wollen wissen, wer seine Steuern nicht zahlt!

AK/ÖGB Kampagne No to Tax Havens!

AK EUROPA Positionspapier zum Country-by-Country-Reporting (CbCR)

AK EUROPA Positionspapier zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB)