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ZurückNach der Veröffentlichung des Weißbuchs zu Künstlicher Intelligenz präsentierte die Kommission im April 2021 einen Verordnungsentwurf zu Künstlicher Intelligenz (KI). Während die Schaffung eines regulatorischen Rahmens für KI grundsätzlich zu begrüßen ist, geht der Verordnungsvorschlag aus Sicht der AK in vielen Bereichen nicht weit genug.
Der Entwurf hat einen technikzentrierten Fokus, während sich der ursprünglich propagierte „menschenzentrierte Ansatz“ kaum wiederfindet. Wichtige Schutzmechanismen für Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen fehlen, Möglichkeiten zur Mitbestimmung ebenso. Viele (richtige) Ansatzpunkte werden durch Ausnahmen und Einschränkungen verwässert. In diesem Sinne bedarf es der Ergänzung und Präzisierung des geplanten Rechtsrahmens in zentralen Punkten. Die AK fordert die strenge Regulierung von KI-Anwendungen, die Arbeitnehmer:innenrechte, Arbeitsbedingungen und die Gesundheit am Arbeitsplatz berühren. Außerdem sollten solche Anwendungen prinzipiell als hochriskant eingestuft werden.
Mathias Grandosek
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