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Am 5. April 2018 hat die EU-Kommission neue Grenzwerte für fünf weitere krebserregende Chemikalien vorgeschlagen. Dieser Vorschlag – so die EU-Kommission – soll zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für mehr als eine Million ArbeitnehmerInnen in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern.

 

Mit der aktuellen Novelle schlägt die Kommission neue Grenzwerte für fünf Karzinogene (Cadmium, Beryllium, Arsensäure, Formaldehyd sowie MOCA) vor. Mit den Grenzwerten soll eine Höchstkonzentration festgelegt werden, wie viel dieser krebserregenden Chemikalien in der Luft am Arbeitsplatz maximal vorhanden sein dürfen. Die von der Regelung umfassten Substanzen kommen u.a. beim mechanischen Plattieren, der Zink- und Kupferverhüttung, in Gießereien, bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess zum Einsatz.

 

Krebs als Ursache für mehr als die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle

Gemäß einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstitutes (EGI) sterben in der EU mehr als 100.000 Menschen jährlich an arbeitsbedingten Krebserkrankungen. In Österreich sind es jährlich mehr als 1.800 Todesfälle. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) schätzt, dass mehr als die Hälfte (52%) aller arbeitsbedingten Todesfälle auf Krebserkrankungen zurückzuführen sind. Im Vergleich entfallen 24 % auf Kreislauferkrankungen, 2 % auf Verletzungen und 22 % auf andere Krankheiten.

 

Die Kommission verfolgt den Ansatz einer kontinuierlichen Überprüfung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aus 2004. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission ist bereits der dritte Vorschlag zur Revision der Richtlinie innerhalb kurzer Zeit: Im Mai 2016 (1. Tranche) und Jänner 2017 (2. Tranche) hat die Kommission neue Grenzwerte für insgesamt 20 Karzinogene vorgeschlagen. Die 1. Tranche wurde 2017 beschlossen, die 2. Tranche wird gerade im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens verhandelt.

 

Hier hat am 27. März 2018 der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments den Bericht des Berichterstatters Claude Rolin (EPP/Belgien) zur 2. Tranche mit 41 Stimmen zu 0 Gegenstimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Von Bedeutung sind im Rahmen der 2. Tranche insbesondere die Grenzwerte für Dieselmotoremissionen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht in einem Brief an den Beschäftigungsausschuss von 8 bis 19 Millionen Beschäftigten in der EU aus, die Dieselmotoremissionen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Dies betrifft hauptsächlich Beschäftigte im Bergbau, der Eisenbahnbranche, im Güterverkehr oder in Lagerhallen. Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland 2017 ein Grenzwert von 0,05mg/m3 eingeführt. In der aktuellen Abstimmung hat sich der Beschäftigungsausschuss diesem Grenzwert angeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch das Plenum des EU-Parlaments und in Folge der Rat diesem Ansatz anschließen werden.

 

Forderungen der AK: Für schnellere und umfassendere Reform

Die Arbeiterkammer weist immer wieder auf die massive Bedrohung der Gesundheit von ArbeitnehmerInnen durch krebserregende Stoffe hin. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeiterkammer bislang gesetzte Schritte der Kommission zur Verbesserung der Situation begrüßt. Die Reformen müssten jedoch noch schneller und weitergehender sein: Die Arbeiterkammer fordert – im Gleichklang mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund – die Einführung von mindestens 50 bindenden Grenzwerten für Karzinogene am Arbeitsplatz bis 2020. Eine Liste der prioritär zu regelnden Stoffe findet sich auch in der Publikation des EGI „Carcinogens that should be subject to binding limits on workers' exposure“ aus 2016.

 

Weiters tritt die Arbeiterkammer für die Einführung eines modernen, risikobasierten Grenzwertregimes ein, wie es in Deutschland oder den Niederlanden bereits existiert. Ein solches System soll dafür sorgen, dass das Risiko an Krebs zu erkranken bei allen Arbeitsstoffen gleich niedrig ist. Zudem fordert die Arbeiterkammer die Einführung elektronischer Meldeverpflichtungen an das Arbeitsinspektorat und die UnfallversicherungsträgerInnen.

 

Weiterführenden Informationen:

Pressemitteilung der Kommission zur 3. Tranche

Factsheet der Kommission zur 3. Tranche

Arbeiterkammer: Kein Krebs durch Arbeit

AK Positionspapier zur Änderung der Karzinogenerichtlinie (2. Tranche)

AK Positionspapier zur Änderung der Karzinogenerichtlinie (1. Tranche)

ETUI: Carcinogens that should be subject to binding limits on workers’ exposure (2016)