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Mit dem Energiepaket „Clean Energy for All Europeans“ legte die Europäische Kommission Ende des Vorjahres ein umfangreiches Dossier vor, wie der Weg zur angestrebten Energieunion und zum Erreichen der Klima- und Energieziele beschritten werden soll. Aus nicht weniger als acht Richtlinien- bzw. Verordnungsdokumenten besteht das Paket, das derzeit im Europäischen Parlament intensiv diskutiert wird. Aus Sicht der Arbeiterkammer finden sich in den Vorschlägen neben einigen wichtigen positiven Aspekten auch zahlreiche kritische Punkte, die Nachteile für KonsumentInnen bringen und den europäischen Energiemarkt in die falsche Richtung lenken.

 

Ein Ziel dieses Energiepaketes ist die Steigerung der Energieeffizienz. Zweifelsohne ist zu begrüßen, dass dadurch – beispielsweise durch optimierte Produktionsketten oder den Einsatz energiesparender Geräte – 30 Prozent des Energieverbrauchs bis 2030 vermieden werden soll. Es ist allerdings nicht akzeptabel, dass in der Berechnungsbasis mit dem Verkehr einer der wichtigsten Energieverbraucher und Treibhausgasemittenten fehlt. Als Beispiel: In Österreich ist der gesamte Verkehr mit einem Anteil von 34,5 Prozent der Hauptenergieverbraucher.

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt bei der Förderung erneuerbarer Energie, zu der in erster Linie Wasser-, Wind- und Sonnenenergie zählen. Ihr Anteil soll gemäß vorliegendem Vorschlag bis 2030 auf 27 Prozent der Gesamtenergieproduktion gesteigert werden. Allerdings fehlen verbindliche Zielwerte für die Mitgliedstaaten, um diesen Anteil auch tatsächlich zu erreichen. Auch hier ist eine Verwässerung der eigentlichen Ziele der Richtlinie zu befürchten.

 

VerbraucherInnen sollen aus Sicht der Kommission aktiver am Markt teilnehmen und durch „smarte“ Anwendungen ihren Stromverbrauch bewusst steuern können, um damit vom liberalisierten Strommarkt zu profitieren. Vor allem die Stromproduktion von Privatpersonen durch Photovoltaikanlagen soll gefördert werden. Durch diesen Fokus wird aber lediglich eine kleine Gruppe von KonsumentInnen angesprochen, die nicht die Mehrheit der VerbraucherInnen widerspiegelt. Die Vorstellung, dass Privatpersonen ihren eigenen Stromverbrauch flexibel an das jeweils verfügbare Stromangebot anpassen, geht an der Lebensrealität des Großteils der HaushaltskundInnen vorbei. Hier fordert die Arbeiterkammer eine stärkere Berücksichtigung der Rechte der überwiegenden Mehrzahl der KonsumentInnen, die sich nicht intensiv mit dem Strommarkt auseinandersetzen wollen bzw. können.

 

Der im Strom- und Gasmarkt bereits beschrittene Weg mit der Trennung von NetzbetreiberInnen und EnergielierferantInnen soll nach Vorstellung der Kommission auch auf Fern- und Nahwärmenetze ausgedehnt werden. Gerade bei diesen Netzen stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Vorschlages, da es sich primär um kleine abgeschlossene Netze handelt, bei denen die Belieferung durch unterschiedliche LieferantInnen real gar nicht möglich ist. Im Gegensatz dazu fehlt im Paket die überfällige Stärkung der KonsumentInnenrechte bei Fern- und Nahwärmenetzen, beispielsweise in Hinblick auf die Preisgestaltung, Informationspflicht oder Mahnverfahren, wie sie im Strom- und Gasmarkt existieren. Auch die Vorgabe, intelligente Zählgeräte (Smart Meter) für den Gasmarkt, die Fern- und Nahwärmenetze bis hin zu Wärmekostenverteilern in Mehrparteienhäusern verpflichtend einzuführen, stellen einen enormen finanziellen Aufwand dar, der in erster Linie von den KonsumentInnen zu tragen ist und in keinem Verhältnis zum etwaigen Nutzen aus energiewirtschaftlicher Sicht steht.

 

Die vorgeschlagenen Verbesserungen der Rechte für VerbraucherInnen in Hinblick auf Mindestinformationen in Stromlieferverträgen und Abrechnungen sowie Transparenzvorschriften sind im Gegensatz dazu sehr zu begrüßen. Als positiv ist auch zu bewerten, dass Mitgliedstaaten in Zukunft verpflichtet sind, die Zahl der von Energiearmut betroffenen Menschen zu erheben. Es fehlen im Entwurf aber die Methoden, wie die Mitgliedstaaten Energiearmut bekämpfen können und sollen.

 

Kritisch ist darüber hinaus die geplante Aufwertung von EU-Agenturen und Organisationen zu sehen, ohne zuerst deren Transparenz, Kompetenz und Kontrollmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Eine EU-weite Koordination von energiewirtschaftlichen Punkten ist ohne Zweifel wichtig. Allerdings muss dies auch mit dem Ausbau einer demokratischen Kontrolle einhergehen. Bei ACER (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden) oder ENTSO-E (Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber) gilt das Prinzip der Expertokratie statt der Demokratie. Doch die dort getroffenen Entscheidungen – wie etwa zuletzt die Teilung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone ab 2018 – betreffen uns alle. Es ist deshalb der falsche Weg, wenn im Rahmen des Energiepakets stattdessen weitere neue Agenturen geschaffen werden, wie beispielsweise ein neuer Verband für die Europäischen Verteilnetzbetreiber oder ein „Regional Operational Center“ (ROC).

 

Kategorisch abgelehnt wird von der Arbeiterkammer auch die Berücksichtigung von Atomenergie zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele. Die Lehren aus Fukushima und Tschernobyl haben gezeigt, dass Kernenergie keinen Platz in einer nachhaltigen Energieversorgung hat. Dennoch setzen viele Mitgliedstaaten weiterhin auf diese Form der Energieproduktion und negieren damit die Gefahren der Anlagen sowie die weiterhin ungeklärte Frage der Endlagerung atomarer Abfälle.

 

Weiterführende Informationen:

EU-Kommission: Commission proposes new rules for consumer centred clean energy transition

POSITIONSPAPIER: Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt

POSITIONSPAPIER: Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt

POSITIONSPAPIER: Verordnung über das Governance-System der Energieunion

POSITIONSPAPIER: Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

POSITIONSPAPIER: Richtlinie zur Energieeffizienz sowie Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

POSITIONSPAPIER: Verordnung zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

POSITIONSPAPIER: Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor