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Vor mehr als zwei Jahren kündigte die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc erstmals die Präsentation eines umfassenden Straßenverkehrspaketes an. Am 31. Mai war es schließlich so weit: Neben der allgemeinen Mitteilung umfasst das Paket nicht weniger als acht Legislativvorschläge, die von Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen, Regelungen zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen im Transportgewerbe über Kabotage bis hin zum Rahmen für das Mautsystem auf Europas Autobahnen reichen.

 

Die grundsätzliche Ausrichtung des Mobilitätspakets geht nach Darstellung der Kommission in eine positive Zukunft: Der Verkehr soll sauberer, wettbewerbsfähiger, vernetzter und multimodal werden. Gleichzeitig soll soziale Gerechtigkeit gestärkt werden. Der Blick auf die konkret vorgeschlagenen Änderungen zeigt aber wie so häufig ein anderes Bild.

 

In Hinblick auf die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für BerufskraftfahrerInnen ist eine Aufweichung der Bestimmungen zu den wöchentlichen Ruhezeiten geplant. Diese sollen zukünftig an zwei aufeinander folgenden Wochen auf 24 Stunden verkürzt werden dürfen. Das bedeutet eine Verschlechterung für die Beschäftigten im Fernverkehr, weil sie dadurch bis zu drei Wochen legal in ihrem LKW „wohnen“ können. Dass die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im LKW verbracht werden darf, bedeutet lediglich eine Klarstellung der bereits bestehenden Verordnung, die in der Vergangenheit allerdings von manchen Mitgliedstaaten anders interpretiert wurde.

 

Eine massive Lockerung gibt es bei der Kabotage. Darunter ist der Warentransport innerhalb eines Staates zu verstehen, der von einem ausländischen Unternehmen durchgeführt wird. Bisher waren maximal drei Fahrten innerhalb einer Woche erlaubt. Nun sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass an bis zu fünf Tagen unbegrenzt viele Kabotagefahrten durchgeführt werden dürfen. Eine aktuelle Studie der Transportgewerkschaft VIDA und WKÖ zeigt, dass zumindest 15 % der Kabotagefahrten in Österreich illegal sind – das entspricht 3 % der gesamten österreichischen Binnenverkehre – und dass daraus ein volkswirtschaftlicher Schaden von 500 Mio. Euro pro Jahr für Österreich entsteht und rund 14.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Die nun vorgeschlagene Lockerung der Kabotage bedeutet somit, dass ein Großteil dieser bisher illegal stattfindenden Kabotage legalisiert wird.

 

Positiv zu bewerten ist im Gegensatz dazu, dass die Kommission nun klarstellt, dass jede Kabotagefahrt als Entsendung der FahrerInnen zu werten ist und somit die geltenden Bestimmungen zur Entsendung von ArbeitnehmerInnen – allen voran der Entlohnung – anzuwenden sind. Wenn keine Kabotage vorliegt, gelten BerufskraftfahrerInnen aber erst ab drei Tagen pro Monat als entsendet.

 

Die Kommission schlägt auch eine Änderung der Eurovignettenrichtlinie vor, die den Mitgliedstaaten den Rahmen für die Maut auf Europas Autobahnen vorgibt. Der Vorschlag sieht die Ausdehnung der Richtlinie auf PKW vor, und zwar in weitreichendem Umfang: Um dem VerursacherInnenprinzip gerecht zu werden, dürfen Mitgliedstaaten bei PKWs ab 2024 nur mehr kilometerabhängige Mautsysteme vorsehen. Die Vignette in Österreich wäre damit Geschichte und würde den Tausenden PendlerInnen, die täglich Österreichs Autobahnen verwenden müssen, deutliche Mehrkosten bringen. Dabei scheint die Kommission nicht bedacht zu haben, dass viele PendlerInnen auf mautfreie Bundesstraßen ausweichen würden, sofern sie die Möglichkeit dazu haben. Staus entlang dicht besiedelter Straßen wäre die Folge, die nicht im Sinne der Kommission oder der Mitgliedstaaten sein können. Befremdlich ist dieser Vorstoß zudem in Anbetracht dessen, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Einführung einer zeitabhängigen PKW-Maut eingestellt hat, obwohl sie nun genau dieses Mautsystem ab 2024 nicht mehr zulassen will.

 

Deutlich sanfter ist die Kommission in Hinblick auf die Bemautung von LKWs: Diese ist für Mitgliedstaaten auch weiterhin nicht verbindlich, und auch das Einheben eines Zuschlages für externe Kosten wie Luftverschmutzung und Lärmbelastung bleibt eine Kann-Bestimmung. Ob die Anhebung der Maximalbeträge dieser Zuschläge ausreicht, damit neben Österreich und Deutschland auch andere Mitgliedstaaten externe Kosten internalisieren, darf zumindest angezweifelt werden.

 

Weiterführende Informationen:

EU Kommission: Mobilitätspaket „Europa in Bewegung“

AK Europa: EU-Parlament fordert einen sicheren und emissionsarmen Straßenverkehr, der Sozialdumping keinen Platz lässt

AK Europa: Verkehrsausschuss des EU-Parlaments bezieht zur deutschen PKW-Maut klar Stellung