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Die Energiekrise in Folge Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine offenbarte maßgebliche Schwachstellen in der Gestaltung des EU-Strommarkts. Die hohen Preise führen zu Übergewinnen bei den Stromerzeugern, belasten die Verbraucher:innen und schaden der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Die starken Preisschwankungen erschaffen ein unsicheres Umfeld für Investitionen in erneuerbare Energie.
 

Am 14. März 2023 wurde der lange angekündigte Gesetzesentwurf zur Reform des Strommarktes vorgestellt. Von der in Aussicht gestellten grundlegenden Überarbeitung ist jedoch wenig übriggeblieben.  Die AK fordert, die Energieversorgung als zentralen Teil der Daseinsvorsorge gesetzlich festzuschreiben. Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit sind als übergeordnete Ziele rechtlich zu verankern. Die Verbraucher:innenpreise für Strom müssen die tatsächlichen Herstellungskosten widerspiegeln, Konsument:innenrechte sind auszubauen.

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