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Ziel der Richtlinie zur Lohntransparenz ist die Wahrung und Durchsetzung des Grundrechts auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer mittels verbindlicher Maßnahmen zu mehr Lohntransparenz sowie einer leichteren Rechtsdurchsetzung. Obwohl dieses Grundrecht seit langem rechtlich verankert ist, verdienen Frauen in der EU noch immer um 14 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Fortschritte sind trotz vielfältiger Bemühungen kaum wahrzunehmen, insbesondere, weil konkrete verbindliche Maßnahmen auf EU-Ebene bisher fehlen.

 

Weil Transparenz über Einkommensunterschiede eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Gender Pay Gap ist, begrüßt die AK die Initiative auf europäischer Ebene und die Zielsetzung dieses Richtlinienentwurfs. Die AK ist jedoch der Ansicht, dass der Richtlinienentwurf in manchen Punkten im Sinne einer vollen Lohntransparenz gestärkt und nachgeschärft werden muss.

Es ist Handlungsbedarf gegeben und volle Lohntransparenz kann einen großen Beitrag für mehr Gerechtigkeit leisten. Das ist eine Frage der Fairness.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung

Melanie Kocsan

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