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AK und ÖGB haben ein Modell zur Besteuerung der Übergewinne im Energiesektor ausgearbeitet. Es sieht eine Besteuerung in Höhe von 60 % bis 90 % vor, befristet auf die Jahre 2022 bis 2024. Für Investitionen in erneuerbare Energieträger soll es eine sofortige und vollständige Abzugsmöglichkeit geben. Von den geschätzten jährlichen Übergewinnen von etwa 4 bis 5 Milliarden Euro im Geltungszeitraum sollen im AK-ÖGB-Modell 1 bis 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in Erneuerbare abgezogen und weitere 1,5 bis 2,2 Milliarden Euro pro Jahr zur Finanzierung von Anti-Teuerungsmaßnahmen abgeschöpft werden.

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Dominik Bernhofer

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