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Subventionen aus Drittstaaten an in der EU tätige Unternehmen führen zunehmend zu gravierenden Marktverzerrungen am EU-Binnenmarkt. Damit wird das Ziel des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt durch drittstaatliche Subventionen an begünstigte Unternehmen untergraben und eine wettbewerbliche Chancengleichheit (level-playing field) ist nicht gegeben. Darunter leiden europäische Unternehmen und Arbeitnehmer:innen.

 

Die AK bewertet die Bemühungen der Kommission, im Rahmen des vorliegenden Verordnungsvorschlages künftig Subventionen aus Drittstaaten einer stärkeren Beobachtung und Kontrolle zu unterwerfen, grundsätzlich positiv. Der vorliegende Verordnungsvorschlag erfüllt in zentralen Punkten jedoch nicht die politisch geweckten Erwartungen, als lediglich beabsichtigt ist, durch hohe Schwellenwerte nur sehr große Fälle vorweg zu prüfen. Zudem beansprucht die EU-Kommission eine ausschließliche Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung. Aus Sicht der AK ist der Verordnungsvorschlag daher in wesentlichen Teilen zu verbessern, da ansonsten die Gefahr groß ist, dass die Bemühungen für mehr Fairness und Gerechtigkeit ins Leere laufen. Es ist in diesem Sinne von besonderer Wichtigkeit, dass am europäischen Binnenmarkt gleiche Voraussetzungen für alle Unternehmen gelten. Beispielsweise können drittstaatliche Subventionen vor allem im Bereich der öffentlichen Auftragsvergaben den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren.

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Helmut Gahleitner

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