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Nach zahlreichen ad hoc-Reaktionen auf die horrende Preisentwicklung als Symptom der aktuellen Energiekrise folgte im März der ersehnte Gesetzesvorschlag zur Reform des EU-Strommarkts. Von der in Aussicht gestellten grundlegenden Überarbeitung ist wenig übriggeblieben. Die AK fordert, die Energieversorgung als zentralen Teil der Daseinsvorsorge gesetzlich festzuschreiben. Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit im Sinne der Dekarbonisierung sind als übergeordnete Ziele rechtlich zu verankern. Die Verbraucher:innenpreise für Strom müssen die tatsächlichen Herstellungskosten widerspiegeln.