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Am Dienstag dieser Woche hat im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Aussprache über den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stattgefunden. Der Bericht wirft zum dritten Mal einen kritischen Blick darauf, was an der bisherigen Umsetzung verbessert werden muss. Für den Rechnungshof wie auch für die AK gibt es noch viel Platz nach oben.

 

Viele europäische Mitgliedstaaten haben seit der Wirtschaftskrise mit sehr hohen Jugenderwerbslosenraten zu kämpfen. Um eben dieser problematischen Entwicklung entgegenzuwirken, ist 2013 das Jugendbeschäftigungspaket auf europäischer Ebene beschlossen worden, welches Qualitätskriterien für Praktika, die Förderung von Mobilität und die Stärkung dualer Ausbildungssysteme bringen sollte. Das Herzstück dieser Initiative ist aber die nach österreichischem Vorbild umgesetzte europäische Jugendgarantie. Diese sieht vor, dass allen jungen Menschen, die sich aktuell weder in Ausbildung befinden, noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen (NEETs), innerhalb von vier Monaten ein qualitativ hochwertiges Arbeitsplatz- oder Weiterbildungsangebot gemacht wird. Die Jugendgarantie konzentriert sich damit besonders darauf, den Übergang zwischen Ausbildung und Arbeitsmarkt zu erleichtern. Finanzielle Unterstützung kommt ihrer Umsetzung durch die Beschäftigungsinitiative in Regionen zu, wo die Jugenderwerbslosenrate bei mindestens 25% liegt.

 

Der kürzlich veröffentlichte dritte Bericht des Rechnungshofes wirft nun einen kritischen Blick darauf, wie die Jugendgarantie von der Europäischen Kommission und den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird, und was verändert werden muss, um dem gewünschten Ergebnis auf die Sprünge zu helfen. Nachdem das Maßnahmenpaket nur langsam angelaufen ist, sind die großen Erfolge bis Mai 2016, und damit bis zum Ende der Begutachtungsfrist des Rechnungshofes, ausgeblieben. Zwar ist die Jugenderwerbslosigkeit in allen Mitgliedsstaaten leicht zurückgegangen, aber gerade die jungen Menschen, die sich nicht bereits aktiv auf die Suche nach Arbeit oder Ausbildung begeben haben, sind auch mit der Jugendgarantie kaum erreicht worden. Darüber hinaus ist die langfristige Inklusion in den Arbeitsmarkt bei der bisherigen Umsetzung der Jugendgarantie nicht geglückt – nur rund jede und jeder zweite sind nach einem halben Jahr noch in ihrem Job beschäftigt, und nicht alle bekommen innerhalb von vier Monaten ein hochwertiges Angebot.

 

Dennoch ist die Jugendgarantie eine sehr wichtige Initiative, die auf jeden Fall fortgeführt werden muss – da sind sich sowohl der Rechnungshof, die Europäische Kommission, als auch alle im Parlament vertretenen Fraktionen in der Aussprache am Dienstag einig. Die Umsetzung müsse sich aber jedenfalls verbessern.

 

Neben der effizienteren und besser abgestimmten Nutzung vorhandener Mittel, bräuchte es eine bessere Abstimmung der unterschiedlichen Initiativen untereinander, Bedarfsanalysen, bessere Daten und Definitionen sowie realistischere Ziele. Was aber keinesfalls mehr passieren dürfe, ist, dass bestehende nationale Initiativen gestrichen und Mittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative zur nationalen Budgetkonsolidierung verwendet werden, wie das etwa in Spanien der Fall war. Aus Sicht der AK sind jedenfalls mehr Mittel notwendig, um die Jugendgarantie auch tatsächlich für alle jungen Menschen ohne Job oder Ausbildungsplatz umsetzen zu können. Die Inanspruchnahme der Fördermittel erst ab einer regionalen Jugenderwerbslosenrate von mindestens 25% ist viel zu hoch angesetzt, denn so können keine präventiven Maßnahmen getroffen werden. In Österreich hat daher auch keine Region Anspruch auf zusätzliche Mittel. Die AK setzt sich daher für eine Grenze von 10% ein – wenn bereits einer von zehn jungen Menschen arbeitslos ist, ist das eine alarmierende Entwicklung, der schnellstmöglich entgegengewirkt werden muss. Zudem müssen aus Sicht der AK auch die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Gelder erleichtert werden.

 

Gleichzeitig aber ist die Jugendgarantie kein Allheilmittel, die andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ersetzen kann. Der Rechnungshofbericht zeigt einmal mehr, wie negativ sich Sparmaßnahmen im Rahmen der Austeritätspolitik auf den Arbeitsmarkt und auf die Bekämpfung der Jugenderwerbslosigkeit auswirken. Gerade in Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal müssen junge Menschen dringend weiter unterstützt werden. Es braucht insgesamt mehr europäische wie nationalstaatliche Investitionen in den Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich, die auch aus dem Stabilitätspakt auszunehmen sind. Die AK fordert hier schon seit Langem eine Goldene Investitionsregel für Europa. Langfristig wäre es jedenfalls kostspieliger, nicht in bestehende Verhältnisse einzugreifen, als jetzt Mittel in die Hand zu nehmen, um wirklich allen jungen erwerbslosen Menschen in der Union, die sich weder in Schul- noch Berufsausbildung befinden, eine Perspektive anbieten zu können.

 

 

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA: EU-Jugendarbeitslosigkeit: Noch droht eine Generation der verlorenen Chancen

AK EUROPA: EU-Rechnungshof kritisiert mangelhafte Umsetzung der Jugendgarantie

AK EUROPA: Jugendarbeitslosigkeit bleibt TOP-Thema im EU-Parlament

AK EUROPA: Eine EU-Jugendgarantie bringt mehr als sie kostet

AK EUROPA: EU-Jugendgarantie: Dringend benötigtes Geld fließt nur schleppend

Rechnungshof: Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?

Europäische Kommission: Die Jugendgarantie auf Europäischer Ebene