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Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist über 30 Jahre alt und wird nun im Zuge des EU-REFIT-Prozesses überarbeitet. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Dies ist in den vergangenen 30 Jahren bereits gut gelungen und die Wasserqualität in Flüssen, Seen und Meeren wurde um einiges verbessert.

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Iris Strutzmann

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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Im Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission im Zuge des EU-REFIT-Prozesses ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie. Die 30 Jahre alte Richtlinie soll an den Stand der Technik, die aktuellen Herausforderungen der Klimakrise und den grünen Deal angepasst werden. Die AK unterstützt das Vorhaben, zeigt aber auch notwendige Verbesserungen auf.

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Um den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen, wurde aktuell von der EU-Kommission im Rahmen des Industrieplans für den Grünen Deal ein Vorschlag für eine Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgelegt. Damit die EU beim grünen Wandel wettbewerbsfähig bleibt und wirtschaftlich nicht etwa hinter die USA oder China zurückfällt, bedarf es einer wirkungsvollen europäischen Industriepolitik für erneuerbare Energien und klimaneutrale Produktion.

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Für mehr Verständlichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz: Unternehmen sollen Nachhaltigkeitsinformationen künftig anhand neuer einheitlicher EU-Berichterstattungsstandards offenlegen müssen. Ziel ist unter anderem, das Bewusstsein der Unternehmensführung für deren soziale und ökologische Verantwortung zu schärfen. Die AK begrüßt die Neuerungen, diese dürfen in der aktuell stattfindenden Implementierung jedoch nicht verwässert werden.

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Der Industrieplan erstreckt sich über mehrere Politikbereiche und enthält eine Vielzahl von Initiativen. Die Förderung CO2-neutraler Industrie soll zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals beitragen. Der europäischen Industrie soll im Bereich dieser Zukunftssparte international eine zentrale Rolle verschafft werden. Wichtig ist nun, den Plan auch auf seine soziale Fairness, sowohl in der EU als auch international, genau zu prüfen.

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Bei der Umsetzung des Grünen Deals, Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu machen, hat die Europäische Kommission am 26. Oktober 2022 das nächste Gesetzespaket vorgestellt. Damit sollen Luft und Wasser in der EU sauberer werden. Vor allem sollen aber auch die Möglichkeiten, bei Verstößen Klagen einzubringen, verbessert werden.

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Das EU-Parlament hat am 5. Oktober 2022 eine Entschließung angenommen, in der das Recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht bekräftigt wird. Dieser Beschluss verdeutlicht das Bekenntnis der EU, allen Menschen weltweit einen angemessenen Zugang zu Wasser zu garantieren und weitere Maßnahmen zu treffen, um dieses Ziel zu erreichen.

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Der Vorschlag der EU-Kommission, Erdgas und Kernenergie unter Auflagen als "grün" zu klassifizieren, um privaten Investoren eine Orientierungshilfe am Finanzmarkt zu geben, stieß in den letzten Monaten auf viel Widerstand. Doch das EU-Parlament legte bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 dagegen kein Veto ein. Damit gelten laut der Taxonomie-Verordnung Investitionen in Gas und Atomenergie ab Januar 2023 als nachhaltig, wenn sie Auflagen erfüllen.

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In Bezug auf den Entwurf zu den Leitlinien der EU-Kommission für die Interpretation der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (PSO) hat die AK eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben zur Frage, ob Direktvergaben im Schienenverkehr damit weiterhin gedeckt sind oder nicht. Die gutachterliche Stellungnahme kommt unter anderem zum Schluss, dass der Entwurf diesbezüglich sowohl dem Text als auch dem Ziel der PSO-Verordnung widerspricht.

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Turbulente Szenen spielten sich am 8. Juni 2022 im Plenum des Europäischen Parlaments ab: Bei der Abstimmung über die Position des EU-Parlaments zum Emissionszertifikatehandel fand der Endbericht keine Mehrheit. Als Folge wurden die Abstimmungen zum Klima-Sozialfonds sowie dem CO2-Grenzausgleichssystem ausgesetzt und alle drei Dossiers zurück an den Umweltausschuss verwiesen.