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ZurückAus Sicht der Bundesarbeitskammer (AK) hat die Kommission mit den vorgelegten beihilfenrechtlichen Vorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem, wirtschaftlichem Interesse (DAWI) die Chance auf einen großen Wurf bei Weitem verpasst. Die Kommission adaptiert lediglich den bisherigen Ansatz, jedoch mit einer verstärkt marktwirtschaftlichen Orientierung, in welcher Qualitätsüberlegungen kaum Raum finden und primäre betriebswirtschaftliche Kosteneffizienzanforderungen an die Ausgestaltung der DAWI gestellt werden. Einzelne Verbesserungen wie die Ausweitung des Freistellungs-Beschlusses auf die sozialen Dienste oder die neue De-minimis-Verordnung für die Daseinsvorsorge bieten hier nur einen kleinen Trost. Die Unübersichtlichkeit des gesamten Regelwerks wird auch in Zukunft für Rechtsunsicherheit bei der öffentlichen Hand und den RechtsanwenderInnen sorgen.
Alice Wagner
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