Publikationen
ZurückDie Kommission beabsichtigt die 4. und 7. Richtlinie zu überarbeiten. Als Ziele werden eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands für kleine Unternehmen, die Schaffung von mehr Klarheit und Verbesserung der Vergleichbarkeit der Unternehmen, der Schutz wesentlicher Bedürfnisse der Nutzer – insbesondere die Zurverfügungstellung der benötigten Rechnungslegungsinformationen - und letztlich die Erhöhung der Transparenz hinsichtlich Zahlungen an staatliche Stellen seitens der mineralgewinnenden Industrie sowie seitens der Industrie im Falle von Holzeinschlag in Primärwäldern genannt.
Generell ist fest zu halten, dass die Bedeutung eines sorgfältig geführten Rechnungswesens in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung
Alice Niklas
Kontakt per E-MailMarkus Oberrauter
Kontakt per E-Mail