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ZurückDie AK erlaubt sich wie folgt zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (CRD IV; KOM(2011) 453 endg) und zum Vorschlag der Kommission für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über prudentielle Anforderung an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (COM(2011)452final) Stellung zu nehmen:
Die Europäische Kommission hat am <strong>20. Juli 2011</strong> einen Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung von Basel III in europäisches Recht vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen der Gesetzesvorlage noch zustimmen. Die Regelungen sollen 2012 verabschiedet werden und <strong>zum 1. Januar 2013</strong> in Kraft treten.
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Thomas Zotter
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