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Am 1. Februar 2024 erreichten der Rat und das EU-Parlament eine Einigung zum sogenannten Notfallinstrument für den Binnenmarkt, welches bereits im September 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Mit diesem Instrument sollen die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr auch in Krisenfällen für die Bevölkerung und Unternehmen gesichert bleiben. Das Instrument weist jedoch Schwächen auf, die zu Lasten der Arbeitnehmer:innen gehen.