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Die EU-Kommission hat Maßnahmen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit der Automobilindustrie vorgeschlagen, die das Design, die Produktion und die Entsorgung von Altfahrzeugen betreffen. Damit will sie nicht nur den Zugang zu Ressourcen verbessern und Umwelt- und Klimaziele unterstützen, sondern auch Wertschöpfung und Beschäftigung fördern. Die AK begrüßt die grundsätzliche Zielsetzung des Vorschlags. Die Regelungen zur Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von Fahrzeugen sowie die damit verbundene Datenerhebungspflicht werden sehr positiv bewertet.

Für Verbraucher:innen fehlen im Kreislaufpass jedoch konkrete Verpflichtungen für Hersteller, z.B. die garantierte Verfügbarkeit und Lieferzeit von Ersatzteilen. Ebenso fehlen Angaben zur Mindestlebensdauer eines Kfz. Die Nachrüstung von Kfz mit Verbrennungsmotor auf batterie- oder brennstoffzellenelektrischen Antrieb bleibt ungeregelt. Eine wirksame Marktüberwachung der Herstellervorgaben sollte durch EU-Einrichtungen vorgenommen werden. Die einzuführenden Sanktionsbestimmungen sollten konkretisiert werden.

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Judith Fitz

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Franz Greil

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Florian Wukovitsch (Brussels office)

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