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Diese Woche stimmte das Europäische Parlament über das neue EU-Transparenz-Register ab. Nach langen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament (EP) und die EU-Kommission auf ein gemeinsames Transparenz-Register geeinigt. Es löst das bisherige LobbyistInnen-Register der EU-Kommission ab. Jeder Verband und jede Einzelperson, die einen Beitrag zur EU-Politik leisten will, muss sich darin registrieren lassen. Bereits im Juni soll das Register online zur Verfügung stehen.
Registrierung im EU-Transparenz-Register ist nur de facto verpflichtend

Das Europäische Parlament war die erste EU-Institution, die bereits im Jahre 1996 ein Register für InteressenvertreterInnen eingeführt hat. Die EU-Kommission führte ihr LobbyistInnen-Register erst im Juni 2008 ein. Bereits im November 2008 wurde eine hochrangige gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen dem EP und der EU-Kommission gebildet, um eine gemeinsames zentrales Register für InteressenvertreterInnen einzurichten. Der Rat hielt eine Beteiligung für nicht notwendig! Zwei Jahre später war es dann soweit und die Arbeitsgruppe nahm einen Entwurf einer Vereinbarung über die Einrichtung eines Transparenzregisters an. Ziel des EP war es ein verpflichtendes EU-Transparenz-Register zu schaffen. Nun sieht es leider so aus, dass die Registrierung nur de facto verpflichtend ist, da nur registrierten InteressenvertreterInnen der ständige Zutritt zu den Räumlichkeiten des EU-Parlaments gewährt wird.

Tätigkeiten der Gewerkschaften vom Anwendungsbereich ausgenommen

Das neuen EU-Transparenz-Register enthält detaillierte Informationen darüber, wer sich registrieren muss und wer nicht. So sind z.B. Tätigkeiten der SozialpartnerInnen als TeilnehmerInnen am sozialen Dialog vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen. Kirchen, Religionsgemeinschaften, politische Parteien, lokale, regionale und kommunale Behörden fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich, außer sie unterhalten Büros und Netzwerke, die geschaffen wurden, um sie beim Umgang mit den EU-Organen zu repräsentieren. Dann wird von diesen erwartet, dass sie sich registrieren. Das Register umfasst zukünftig auch Informationen über die Organisationen selbst. So wird bekannt zu geben sein, an welchen wichtigsten Legislativvorschlägen in den vergangenen Jahren gearbeitet wurde. Ferner müssen auch die Finanzen offen gelegt werden, wie z.B. das Gesamtbudget der Aktivitäten, die in den Anwendungsbereich des Registers fallen oder auch Finanzmittel, die von EU-Organen erhalten wurden. Interessant ist die Forderung des EP ein System zu schaffen, mittels dessen Treffen aller LobbyistInnen mit einem maßgeblichen Mitglied des Parlaments in Bezug auf einen spezifischen Legislativvorschlag in einer Begründung genannt werden müssen, die dem Bericht oder der Empfehlung zu dem Entwurf des maßgeblichen Rechtsakts beigefügt wird. Damit würde ein „legislativer Fußabdruck“ entstehen und es möglich sein, die Mitwirkung von LobbyistInnen an Berichten im EP nachzuvollziehen. Die konkrete Umsetzung wird aber sicher nicht einfach werden.

Bei Zuwiderhandeln gegen den Verhaltenskodex droht Entzug des Zugangs zum EP bzw. Streichung aus dem Register

Für InteressenvertreterInnen ist gerade der Zugang zum EP entscheidend, trifft man doch so am leichtesten die Mitglieder zum Europäischen Parlament und kann an Ausschusssitzungen teilnehmen. Das neue EU-Transparenz-Register sieht nun vor, dass bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodex es sogar zum Entzug des Zugangs zum EP kommen kann. Natürlich erst dann, wenn anhaltend gegen den Kodex verstoßen wird und keine Verhaltensänderung stattfindet. Auch eine zeitlich befristete Streichung aus dem Register steht dann ins Haus. Es bleibt zu hoffen, dass durch das neue Register ein weiterer Schritt hin zu größerer Transparenz in den europäischen Institutionen geschaffen wird, was hoffentlich zu einer stärkeren Legitimierung des Projekts Europa durch seine Bürger beitragen wird.




Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des EP zum EU-Transparenzregister