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Die EU-Kommission setzt mit dem KI-Gesetz auf Standards für die Produktsicherheit. Demgegenüber hat das EU-Parlament den Entwurf um wichtige Rechte für betroffene Arbeitnehmer:innen, Bürger:innen und Konsument:innen ergänzt und den demokratisch nicht zu rechtfertigenden Einsatz von KI zur biometrischen Identifikation und Emotionserkennung von Personen deutlich eingeschränkt. 

Im beiliegenden Schreiben fordert die AK, dass das in der Stellungnahme des EU-Parlaments vorgesehene Schutzniveau nicht verändert werden darf! Insbesondere müssen die vom EU-Parlament eingeführten Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer:innen beibehalten werden. Weiters fordert die AK eine rechtssichere Definition von KI-Systemen mit hohem Risiko (alle KI-Anwendungen in Anhang III ohne weitere komplizierte Überlegungen), keine Aushöhlung des Datenschutzes bei KI-Tests und unabhängige Datenschutzbehörden als Aufsicht über KI-Anwendungen im sensiblen Bereich der inneren Sicherheit.

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Daniela Zimmer

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Martina Chlestil

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Alice Wagner (Büro Brüssel)

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