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Der EU-Ministerrat für Beschäftigung und Soziales hat am 11. März 2024 die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Zuvor waren zwei Anläufe zur Annahme gescheitert, obwohl im Dezember 2023 eigentlich bereits eine Einigung erzielt worden war. Mit der Richtlinie gibt es nun erstmals eine Handhabe, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Plattformökonomie vorzugehen. Auch die Rolle von Gewerkschaften wird gestärkt.