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Am 13. Dezember haben das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte erzielt. Somit könnte es bald das weltweit erste Gesetz geben, welches die Rechte von Plattformarbeiter:innen reguliert. Immer mehr Menschen sind über Plattformen beschäftigt, die rechtlich als Selbständige gelten. Damit fallen jedoch Rechte, wie Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlungen bei Krankheit, weg. Eine arbeitsrechtliche Grauzone, die von der AK schon lange kritisiert wird.