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Die Arbeiterkammer setzt sich seit jeher auf mehreren Ebenen für eine Handelspolitik im Interesse der Arbeitnehmer:innen ein. Faire Lieferketten, hohe und durchsetzbare soziale und ökologische Standards, die Ausnahme öffentlicher Dienstleistungen und die Ablehnung bedenklicher Handelsverträge wie zum Beispiel zwischen der EU und Mercosur oder EU und Chile - all das sind und waren wichtige Themen der letzten Jahre. Nun können die Kandidat:innen zum EU-Parlament aufgefordert werden, ein Wahlversprechen für eine gerechte EU-Handelspolitik abzugeben.

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Wie können von der EU (mit-)finanzierte Investitionen an soziale Bedingungen geknüpft werden? Welche Auswirkungen haben politische Maßnahmen auf die Einkommensverteilung? Wie können diese gemessen werden? Diese Fragen wurden im Zuge einer Veranstaltung, die unter anderem von der belgischen Ratspräsidentschaft organisiert wurde, diskutiert. In drei Sessions wurden interessante Ansätze dazu vorgestellt, wie etwa das Do-No-Significant-Harm-Prinzip.

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Since 2018, AK has contributed to the analysis of prosperity and well-being in Austria with its AK Well-being Report (AK-Wohlstandsbericht). Austria's social and economic progress is analysed on the basis of the modified "magic polygon" of a well-being oriented economic policy from the perspective of an institution representing the interests of employees. There are five overarching goals and six sub-goals for each of them. The five goals are: Fairly distributed material prosperity, Full employment and decent work, Quality of life, Intact environment, Economic stability.

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Jana Schultheiß

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Nikolai Soukup

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Tamara Premrov

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Astrid Schöggl

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Bei der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates im April trafen sich die Staats- und Regierungschef:innen der Mitgliedstaaten, um zu diskutieren, wie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Zukunft gesichert werden kann. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Binnenmarkt. Der im Rahmen des EU-Gipfels vorgelegte „Letta-Bericht“ enthält zwar einige gute Ansätze, konzentriert sich aber einseitig auf die Unternehmensseite. Die soziale Dimension und die Perspektive der Arbeitnehmer:innen werden hingegen kaum berücksichtigt.

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Eine von der AK in Auftrag gegebene Studie geht der Frage nach, wie sich die Ablaufleistungen (Kapitalleistung im Erlebensfall bzw. am Ende der Ansparphase) und die Auszahlungen bei vorzeitiger Auflösung (Realisierung des Rückkaufswertes bzw. Depotwertes bei fondsgebundenen Lebensversicherungen) entwickeln.

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Christian Prantner

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Zukünftige EU-Erweiterungen bedürfen der Einbindung der Sozialpartner und einer Vertiefung des Sozialen Dialogs – sowohl in der EU als auch in den Kandidatenländern. Am 26. März 2024 luden AK EUROPA und das ÖGB-Europabüro zur Auftaktveranstaltung des Central European Trade Union Network (CETUN). Dabei wurden Herausforderungen und Chancen einer Erweiterung der EU um die Westbalkanregion diskutiert. Man war sich einig, dass die soziale Dimension deutlich stärker berücksichtigt werden muss.    

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Die erste europäische Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass Überschwemmungen, Hitze und Dürre etwa die Versorgung mit Nahrungsmitteln oder die Gesundheit der Menschen in Europa, nicht zuletzt der Arbeitnehmer:innen, grundlegend gefährden. Die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel muss jetzt beginnen, um Klimaresilienz zu fördern und eine soziale und ökologische Transformation zu ermöglichen.

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Der Benchmarking Working Europe Bericht 2024 blickt angesichts der bevorstehenden Wahlen zum EU-Parlament auf den Status Quo des Sozialen Europas. Wichtige Errungenschaften der zu Ende gehenden EU-Legislaturperiode werden gewürdigt, aber auch Defizite festgestellt. Der Bericht weist darüber hinaus auf die notwendigen politischen Schritte in der kommenden EU-Legislaturperiode hin, um das Fortbestehen des sozialen Paradigmenwechsels zu sichern.

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Nach wochenlangem Tauziehen haben die EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2024 dem EU-Lieferkettengesetz im Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen zugestimmt. Die vorläufige Einigung zum EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit erhielt bereits am 13. März 2024 die erforderliche Zustimmung. Beide Rechtsakte müssen noch vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat formell angenommen werden.

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Der EU-Ministerrat für Beschäftigung und Soziales hat am 11. März 2024 die Richtlinie zur Plattformarbeit angenommen. Zuvor waren zwei Anläufe zur Annahme gescheitert, obwohl im Dezember 2023 eigentlich bereits eine Einigung erzielt worden war. Mit der Richtlinie gibt es nun erstmals eine Handhabe, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Plattformökonomie vorzugehen. Auch die Rolle von Gewerkschaften wird gestärkt.