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ZurückIn der Woche ab 2. Juli 2012 wird im Plenum des Europäischen Parlaments der oben angeführte Bericht (Berichterstatterin EU-Abg Ţicău) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Verordnung (EG) Nr 561/2006über bestimmte Sozialbestimmungen im Straßenverkehr debattiert und abgestimmt.
Für die Bundesarbeitskammer (AK), als gesetzliche Vertretung von ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen in Österreich mit rund 3,2 Mio Mitgliedern, ist es notwendig, die soziale Harmonisierung im Straßenverkehr auf EU-Ebene rasch voran zu treiben und einheitliche Grundlagen zu schaffen, damit diese Bestimmungen effizient und streng kontrolliert werden können.