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ZurückDie EU-Kommission hat einen neuen EU-Richtlinienvorschlag zur Energieeffizienz vorgelegt. Darin bleibt das Energieeffizienzziel von 20% weiterhin unverbindlich, die Maßnahmen zur Erreichung des Zieles hingegen verbindlich. Zu den geplanten, verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem ein Energie-Einsparziel von 1,5% für Energieversorger oder Netzbetreiber, sowie eine 3%ige jährliche Sanierungsrate für öffentliche Gebäude.
Die AK begrüßt die wesentlichen Punkte dieses Entwurfes:
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Susanne Wixforth
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