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Die ersten Jahre der Erfahrung mit Brüssel I haben gezeigt, dass die Verordnung, ein im Wesentlichen gut funktionierendes europäisches System der gerichtlichen Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen garantiert. Dennoch ist nicht zuletzt durch Fälle, die durch den EuGH zu entscheiden waren, deutlich geworden, dass die derzeitige Verordnung einige Schwachstellen und Lücken aufweist. Der sich daraus ergebende Reformbedarf ist besonders dringlich, da gerade jene Bereiche Problemfelder aufweisen, in denen die „schwächere Partei“ „durch Zuständigkeitsregeln geschützt werden [sollte], die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung“.
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Walter Gagawczuk

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Lukas Oberndorfer

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