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Vorige Woche stimmte das Europäische Parlament (EP) über eine neue Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit mit der Kommission ab. Diese wird für jede Legislaturperiode neu ausverhandelt. Barroso machte weitreichende Zugeständnisse und sicherte sich so die noch unentschlossenen Stimmen der EU Abgeordneten für das „Team Barroso II“ und seine zweite Amtszeit als Präsident der Europäischen Kommission.

Legislative Initiativberichte fordern Kommission endlich zum Handeln auf

Generell definiert die Rahmenvereinbarung die politischen Pflichten, die jede Institution gegenüber der anderen hat und legt Regeln zum Informationsaustausch fest. Ziel ist auch eine bessere Planung und Koordinierung der Gesetzgebungsverfahren. Gerade beim Gesetzgebungsverfahren pocht das EP auf mehr Mitsprache, denn nach wie vor hat nur die Kommission das Initiativrecht für neue Gesetzesvorschläge. Nun soll es zu einer Neuerung bei den vom EP verabschiedeten legislativen Initiativberichten kommen. Die Kommission hat sich verpflichtet, binnen drei Monaten, nachdem das EP einen legislativen Initiativbericht angenommen hat, über die konkrete Weiterbehandlung der Forderungen nach Gesetzgebungsinitiativen zu berichten:  Grundsätzlich muss die Kommission spätestens nach einem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorlegen; wenn nicht, so erläutert sie gegenüber dem Europäischen Parlament ihre Gründe dafür im Einzelnen. Ein Meilenstein für das EP, denn bis dato hat die Kommission den meisten Initiativberichten keine Beachtung geschenkt.

Schlüsselinitiativen der Kommission müssen zuerst dem Parlament vorgestellt werden

Weiters hat sich das EP ausverhandelt, Vereinbarungen bezüglich der Programmplanung der Kommission durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern. Unter Anderem sollen ausgewählte Schlüsselinitiativen der Kommission zunächst im Plenum des EP und erst danach der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zudem soll es nun bei den Plenarsitzungen eine Fragestunde mit Kommissionsmitgliedern geben, einschließlich der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik. Das Parlament hat ebenfalls erreicht, dass die Kommission die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Parlament und Rat garantiert –  insbesondere beim Zugang zu Sitzungen und der umfassenden Dokumentation über ihre Treffen mit nationalen Experten. Ebenso kann das Parlament den Kommissionspräsidenten auffordern,  einem Kommissionsmitglied das Vertrauen zu entziehen. Geschieht dies, so muss Barroso diesen Kommissar nach sorgfältiger Prüfung entweder zum Rücktritt auffordern oder in der nächsten Plenartagung vor dem Parlament erklären, warum er dies ablehnt.

Mitte Juni soll die Rahmenvereinbarung stehen

Nach den informellen Zugeständnissen von Barroso bei der Rahmenvereinbarung kommt es nun zu den offiziellen Verhandlungen zwischen EP und Kommission. Rechtlich sind diese erst nach dem Amtsantritt der Kommission möglich. Den Verhandlungen stehen aber keine Hindernisse entgegen, sodass das EP voraussichtlich im Juni ihr ehrgeiziges Ziel verabschieden wird.

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer revidierten Rahmenvereinbarung zwischen dem EP und der Kommission