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ZurückUm die Lebensmittelversorgung in Europa nachhaltiger zu gestalten und Konsument:innen bessere Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, hat die EU-Kommission Konsultationen zur verbesserten Lebensmittelkennzeichnung in Europa gestartet. Daran hat sich auch die AK beteiligt und fordert unter anderem die verpflichtende Einführung von Nutriscores und Nährwertprofilen.
Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat die EU-Kommission angekündigt, die Lebensmittelkennzeichnung verbessern zu wollen. Um dies zu erreichen, möchte die EU-Kommission bis Ende 2022 einen Gesetzesvorschlag vorlegen und hat diesbezüglich eine Konsultation gestartet, die folgende Bereiche umfasst: Nährwertkennzeichnung auf der Packungsvorderseite und Nährwertprofile, Herkunftskennzeichnung, Datumsangabe sowie Kennzeichnung alkoholischer Getränke.
Nährwertkennzeichnung und Nährwertprofil
Der Nutriscore ist eine Farb-Buchstaben-Kombination, ähnlich der Energiekennzeichnung bei Elektrogeräten und ermöglicht es, den Ernährungswert eines Produktes auf den ersten Blick zu erkennen. Die AK unterstützt eine einfache und leicht verständliche, wissenschaftlich fundierte, harmonisierte und verpflichtende symbolische Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite aller Lebensmittelverpackungen und fordert daher eine EU-weite verpflichtende Einführung des Nutriscores. Dieser muss zusätzlich zur Nährwerttabelle und der Zutatenliste angebracht sein. Um sicherzustellen, dass das eingeführte System in den Augen der Verbraucher:innen als vertrauenswürdig angesehen und daher verwendet wird, sollten öffentliche Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung des Labels zuständig sein.
Von entscheidender Bedeutung für gute Kaufentscheidungen ist die nunmehrige Einführung der bereits in der Verordnung über Gesundheitsbezogenen Angaben vorgesehenen Nährwertprofile für die Werbung mit Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Ein Saft, der als „Vitaminquelle“ beworben wird, darf keine Zuckerbombe sein, ein als „gesund“ beworbenes Produkt, soll insgesamt gesund zusammengesetzt sein, nicht nur im Hinblick auf einen bestimmten Einzelaspekt. Die AK unterstützt daher die Einführung von Nährwertprofilen, die Konsument:innen verlässlich vor unpassender Gesundheitswerbung bei zu fetten, zu süßen und/oder zu salzigen Lebensmitteln schützen. Damit Nährwertprofile für Verbraucher:innen wirksam sind, ist ein starker Fokus auf Verbraucher:innenschutz und öffentliche Gesundheit notwendig. Nährwertprofile braucht es zudem nicht nur für Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, sondern auch für die Lebensmittelwerbung an Kinder.
Datumsangabe
Eine von mehreren Ursachen, warum noch genießbare Produkte nicht mehr konsumiert werden, ist die mangelnde Unterscheidung zwischen dem bei manchen Produkten notwendigen Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) und dem bei den meisten anderen Produkten üblichen Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“). Während der Verkauf von Produkten nach dem Verbrauchsdatum verboten und ein Verzehr danach jedenfalls nicht mehr anzuraten ist, dürfen Lebensmittel mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum mit entsprechendem Hinweis weiterhin verkauft werden. Viele Lebensmittel sind auch danach noch genießbar und haben keine Qualitäts- oder Sicherheitsmängel, auch wenn sie unter Umständen nicht mehr so aromatisch wie gewohnt, farblich weniger intensiv oder trockener sind. Die AK spricht sich für eine verbesserte Unterscheidbarkeit der Begriffe „zu verbrauchen bis“ und „mindestens haltbar bis“ aus, beispielsweise durch klar unterscheidbare Symbole. Wichtig ist jedenfalls, dass die Haltbarkeitskennzeichnung für Konsument:innen leicht zu finden und deutlich zu lesen sein sollte.
Kennzeichnung alkoholischer Getränke
Angesichts des hohen Anteils übergewichtiger Menschen in der gesamten EU, zu dem Alkohol einen nicht unwesentlichen Beitrag leistet, sind Nährwertinformationen ein entscheidendes Instrument, um im Supermarkt gesündere Kaufentscheidungen zu treffen. Da Verbraucher:innen das Recht haben, die Nährwertzusammensetzung und die Inhaltsstoffe von alkoholischen Getränken zu kennen, unterstützt die AK nachdrücklich die verpflichtende Nährwertkennzeichnung für alkoholische Getränke.
Herkunftskennzeichnung
Umfragen der letzten Jahre zu Lebensmitteln haben ergeben, dass Konsument:innen gern mehr über die Herkunft von Produkten bzw deren Zutaten wissen wollen. Einige Verbraucher:innen verbinden Herkunft mit Qualität, andere mit Umweltschutz. Wiederum andere möchten aus Gründen der Transparenz die Herkunft wissen. Jedoch bleiben die derzeit geltenden EU-Herkunftskennzeichnungsvorschriften hinter den Erwartungen der Konsument:innen zurück. Die AK begrüßt und unterstützt daher ausdrücklich eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, um langjährigen Verbraucher:innenforderungen nach mehr Transparenz nachzukommen. Im Fokus muss dabei die Information über das Ursprungsland der wichtigsten Zutaten stehen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Vom Hof auf den Tisch
AK EUROPA: Nachhaltige Lebensmittelproduktion in den Mittelpunkt rücken!
AK EUROPA: AK-Expertise im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments