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ZurückDas Motto des diesjährigen Steuersymposiums des EU-Parlaments im Oktober 2023 war „Die Zukunft der Besteuerung in der EU“. Politiker:innen und Wissenschaftler:innen diskutierten über die Besteuerung von Unternehmen, Vermögen und mögliche neue EU Eigenmittelquellen. Dabei wurde klar, dass auch von der Steuerpolitik Antworten auf die aktuellen Krisen und die zukünftigen Herausforderungen kommen müssen.
Im Oktober veranstaltete das EU-Parlament gemeinsam mit der EU-Kommission zum zweiten Mal ein Steuersymposium. Heuer widmete man sich dem Thema “The future of the taxation in the EU: challenges ahead and changes needed”. Ziel des Symposiums war es, eine breite Debatte rund um das Thema Besteuerung anzuregen und hochrangige Redner:innen zu Wort kommen zu lassen. Das vielfältige Programm erstreckte sich dabei von der Zukunft der Umsatzsteuer über eine Diskussion zur Vermögenssteuer bis hin zu Entscheidungsfindungsverfahren bei der internationalen Kooperation im Steuerbereich.
Tax Evasion Report macht Handlungsbedarf deutlich
Ein wiederkehrendes Thema auf dem Symposium waren Steuervermeidung und Steuerbetrug. Der aktuelle Bericht zur Steuervermeidung vom EU Tax Observatory zeigt den Handlungsbedarf nicht zuletzt auch auf internationaler Ebene auf. Er verweist darauf, dass die im Jahr 2021 eingeführte globale Mindestbesteuerung von Unternehmen deutlich abgeschwächt wurde. Steuerschlupflöcher haben dazu geführt, dass die Steuereinnahmen nur halb so hoch ausfielen wie erwartet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die inländische Steuervermeidung zugenommen hat. Menschen mit einem Milliardenvermögen bezahlen auf die Erträge daraus nur effektive Steuersätze von 0 bis 0,5 Prozent. Das liegt unter anderem daran, dass Einkommenssteuern oft mit Hilfe von Scheinfirmen umgangen werden. Demgegenüber wird der positive Effekt des automatischen Informationsaustausches zwischen Banken betont. Steuervermeidung durch Offshore-Geschäfte sei dadurch innerhalb von 10 Jahren um den Faktor drei reduziert worden. Dies sei ein Beispiel dafür, wie internationale Kooperation und Datenaustausch doch Früchte tragen können.
Verbesserungspotenzial bei der Mindestbesteuerung
Auch mit der Mindestkörperschaftssteuer hat die EU deutlich gemacht, dass grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten im Bereich Besteuerung möglich und erfolgreich sein kann. Trotz des weiterhin starken Verbesserungsbedarfs stelle die globale Mindeststeuerung von Unternehmensgewinnen einen großen Schritt dar und bringe beachtliche Einnahmen, so Mathias Cormann, Generalsekretär bei der OECD. Denn im Wettlauf nach unten bei der Unternehmensbesteuerung sei länderübergreifende Zusammenarbeit der einzige Weg, um entgegenzuwirken. Dabei umfasst die globale Mindestbesteuerung der OECD eine 2-Säulen-Lösung. Säule 1 soll die faire internationale Verteilung der Steuern sicherstellen. Steuern sollen nicht nur im Land des Unternehmenssitzes, sondern auch dort bezahlt werden, wo sich die Kund:innen und Nutzer:innen befinden. Das betrifft insbesondere auch Digitalkonzerne.
Säule 2 sieht die effektive Mindeststeuer von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR in der Höhe von 15 Prozent vor. Ökonomin Jayati Ghosh sieht den Mindeststeuersatz von 15 Prozent als zu niedrig an. Sie verweist darauf, dass mit Säule 1 immer noch ein zu kleiner Teil der Unternehmensgewinne erfasst wird. Auch die Arbeiterkammer kritisiert den niedrigen Steuersatz von 15 Prozent und bewertet die Begünstigung von Vermögenswerten im Unternehmen negativ. Damit wird Konzernen erlaubt, einen bestimmten Anteil ihrer Lohnkosten und ihres Realkapitals (z.B. Grundstücke oder Maschinen) in Abzug zu bringen und die Mindeststeuer somit auf unter 15 Prozent zu drücken.
Zukünftige internationale Herausforderungen im Steuerbereich
Einig sind sich die Redner:innen darin, dass mehr internationale Zusammenarbeit gefragt ist. Gerade beim Thema Steuern gebe es einen klaren „Brüssel-Effekt“. Das heißt, dass die Politik der EU über die Grenzen Europas hinausgehe, da andere Länder den Maßnahmen der EU folgen. Das bringe die Europäische Union verstärkt in die Verantwortung. Handlungsbedarf sahen einige Redner:innen auch bei der Schaffung neuer EU-Eigenmittelquellen im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens. Im Zuge dieser Debatte wurde in einer Resolution des Europäischen Parlaments unter anderem die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und einer Digitalsteuer vorgeschlagen. Dem kann auch die Arbeiterkammer einiges abgewinnen. Zudem forderte die AK auch einen eigenen EU-KÖSt-Zuschlag. Dass Steuerpolitik auch immer einen Einfluss auf die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hat, betont Evelyn Regner, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Jeder EU-Legislativvorschlag sollte auf den Effekt auf die Gleichstellung von Männern und Frauen geprüft werden (Gender-Mainstreaming).
Weiterführende Informationen:
EU-Kommission: EU Tax Symposium
EUTAX: Global Tax Evasion Report (Nur Englisch)
AK EUROPA: Mindestbesteuerung großer Konzerne wird Realität
A&W Blog: Die globale Mindeststeuer – was sie kann und wofür sie nichts kann
EU-Komission: Minimum Corporate Taxation (Nur Englisch)
AK EUROPA: Halbzeitrevision des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens 2021-2027
EU- Parlament: Kurzdarstellungen zur Europäischen Union: Mehrjähriger Finanzrahmen