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ZurückMit der Mitteilung zum Digitalen Kompass 2030 hat die Europäische Kommission die nächsten Schritte im Rahmen einer ihrer zentralen Prioritäten – der digitalen Zukunft der EU – vorgestellt. Angesprochen wird ein breites Spektrum an Themen, beginnend von der Bildungspolitik über die digitale Infrastruktur, Unternehmens- und Datenschutzaspekten bis hin zur EU-Handelspolitik.
Fehlender menschenzentrierter Ansatz
Wesentlich für den Erfolg der digitalen Zukunft Europas ist ein menschenzentrierter Ansatz, der alle Beteiligten bei den geplanten Vorhaben mitnimmt. Das betrifft unter anderem die Beschäftigten, BetriebsrätInnen und die Sozialpartner, die aktiv miteingebunden werden müssen. Ein menschenzentrierter Ansatz wird von der Kommission zu Beginn der Mitteilung zwar skizziert, in der Folge dann jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Wichtig aus AK-Sicht ist ein Bekenntnis gegen die Unterordnung von Technik und für die Gestaltbarkeit der digitalen Transformation sowie die Frage, ob die digitale Transformation in allen Bereichen der Gesellschaft und des Arbeitslebens zielführend und hilfreich ist. In einer solchen Diskussion ist die Einbindung von Menschen in ihrer Rolle als Beschäftigte und Gestaltende der digitalen Transformation unbedingt notwendig.
Digitale Kompetenzen
Bis zum Jahr 2030 sollen in der EU 80 Prozent der 16 bis 74-Jährigen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen. Außerdem sollen bis dahin auch 20 Millionen aktive ExpertInnen (2019 waren es 7,8 Mio.) im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie ausgebildet werden. Grundsätzlich ist das begrüßenswert. Was aus Sicht der Arbeiterkammer jedoch fehlt, ist eine Auseinandersetzung damit, wie sozial benachteiligte Jugendliche und Geringqualifizierte in dieses Ziel integriert werden können. Die AK fordert eigene Förderprojekte, die diesem Ziel Rechnung tragen.
Aufholbedarf bei der digitalen Infrastruktur
Die Rechenkapazitäten in Europa sollen ausgebaut und ein europäischer Quantencomputer bis 2025 etabliert werden, um in diesem Bereich mit anderen Weltregionen mithalten zu können. Die neuen Kapazitäten werden insbesondere für digitale Anwendungen beispielsweise im Landwirtschafts-, Produktions- und dem öffentlichen Bereich Verwendung finden. Auch der Gesundheitssektor kann von der Digitalisierung profitieren. Aus AK-Sicht ist allerdings der Umgang mit den besonders sensiblen Daten in diesem Bereich noch nicht ausreichend geklärt. Zudem ist zu betonen, dass der Aufbau neuer Kapazitäten auch eine Chance für Beschäftigung und die Schaffung guter Arbeitsplätze ist.
Viele Fragezeichen beim Datenschutz
Nicht nur im Gesundheitssektor, sondern auch in allen anderen gesellschaftspolitischen Bereichen bestehen bezüglich des Datenschutzes noch große Fragezeichen. Zwar verspricht die Kommission, dass der Datenschutz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die VerbraucherInnenrechte und die Privatsphäre geschützt werden. Tatsächlich reichen die bislang unternommenen regulatorischen Schritte aber nicht aus, um Beschäftigte, BürgerInnen und VerbraucherInnen angemessen vor den Risiken in einer digitalen Welt zu schützen. Beim Entwurf zum Daten Governance Gesetz soll es für die Datenwirtschaft möglich sein, auf geschützte Daten zugreifen zu können, was die AK entschieden kritisiert. Bei der künstlichen Intelligenz wiederum können die vorhandenen Ansätze für die Bevölkerung sehr nützlich sein, aber auch für demokratiegefährdende Überwachungszwecke verwendet werden. Ein entsprechender Rechtsrahmen ist notwendig. Allein diese Beispiele zeigen, dass noch sehr viel Handlungsbedarf hinsichtlich von Privatsphäre und Datenschutz gegeben ist.
Digitalpartnerschaften und Handelsabkommen zu digitalen Aspekten
Erstmals spricht die Europäische Kommission bei digitalen Aspekten auch die Notwendigkeit von internationalen Digitalpartnerschaften und digitale Kapitel in Handelsabkommen an. Dies ist grundsätzlich begrüßenswert, beispielsweise was Cybersicherheit, die Bekämpfung von illegalen Inhalten, den Datenschutz und der Privatsphäre im Datenverkehr angeht. Was in den Überlegungen zur Handelsstrategie nach wie vor fehlt, sind allerdings konkrete Pläne, eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei beschäftigungspolitischen Aspekten zu suchen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier: Digitaler Kompass 2030
A&W-Blog: Es geht nur gemeinsam. Wie künstliche Intelligenz im Betrieb Beschäftigten (nicht) hilft