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ZurückEnde April 2026 legte die Europäische Kommission ihre neue Mitteilung über ein „einfacheres, klareres und besser durchgesetztes EU-Regelwerk“ vor. Damit hat die Kommission einen neuen Plan präsentiert, wie EU-Vorschriften in Zukunft erlassen, angewandt und durchgesetzt werden sollen. Anstatt wirklicher Vorschläge für „Bessere Rechtsetzung“ priorisiert die Kommission in ihrer Mitteilung jedoch Unternehmensinteressen und schwächt demokratische Beteiligungsmechanismen. In einer gemeinsamen Reaktion hat die AK nun gemeinsam mit knapp 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften einen offenen Brief an die Kommission gerichtet und zu einem Umdenken aufgerufen.
Seit vielen Jahren spricht sich die AK für eine effiziente und einfache Gesetzgebung aus, die regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden soll. Mit der „Better Regulation“-Philosophie hat sich die AK auch in der Vergangenheit bereits intensiv auseinandergesetzt und die Studien EU-Better Regulation, One In, One Out-Prinzip im EU-Gesetzgebungsprozess und Entbürokratisierung und Deregulierung veröffentlicht.
Die unter dem Titel der Vereinfachung vorgelegten, mittlerweile 12 Omnibus-Pakete der EU-Kommission haben gezeigt, dass der sehr positiv dargestellte Abbau von EU-Normen in Wahrheit hochproblematisch ist, und sogar zur Vernachlässigung sozialer, verbraucher:innenschutzpolitischer und ökologischer Aspekte führen kann. Mit dem Thema, dass im Schnellverfahren in EU-Legislativakte eingegriffen wurde, befasste sich jüngst auch die Europäische Bürgerbeauftragte in einer Untersuchung. In ihren Empfehlungen kam sie zu dem Schluss, dass Verfahrensmängel seitens der Kommission und ein Verwaltungsmissstand vorliegen. Vor diesem Hintergrund legte nun die Kommission die Mitteilung für ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes EU-Regelwerk vor. Demnächst soll auch die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung überarbeitet werden.
Mitteilung „Ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes EU-Regelwerk“
In ihrer Mitteilung nennt die Kommission fünf Schlüsselthemen zur Besseren Rechtsetzung: Unter dem Titel „Einfachheit der Gestaltung“ sollen unter anderem Subsidiarität und Proportionalität stärker berücksichtigt werden, aber auch die Einführung von Verfallsklauseln bei Rechtsakten („sunset clauses“) forciert werden. Eingeführt werden sollen auch „mehr und gezieltere Folgenabschätzungen“, eine Definition von „Dringlichkeit“ und die Möglichkeit, die Konsultationsfrist von 12 um bis zu 6 Wochen zu verkürzen. In 12 Schlüsselbereichen möchte die Kommission den Rechtsbestand („regulatorische Tiefenreinigung“) mit einem neuen Aktionsplan und einer Vereinfachungsplattform überprüfen. Weiters möchte sie eine angebliche „Überregulierung“ durch die Mitgliedstaaten - bezeichnet als „Gold Plating“ - reduzieren und Bessere Rechtssetzung stärker mit dem EU-Semester verbinden. Abschließend soll die Durchsetzung von EU-Recht beschleunigt und effektiver gestaltet werden. Hierzu sind 11 Schwerpunktbereiche im Binnenmarkt vorgesehen.
Forderungen des offenen Briefs an die EU-Kommission
Die in der Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen drohen jedoch, eine evidenzbasierte Politikgestaltung sowie Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu schwächen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich das bestehende Ungleichgewicht weiter zugunsten wirtschaftlicher Interessen verschärft. In dem von der AK mitgezeichneten offenen Brief wird die eingeschlagene Politikausrichtung daher eine klare Absage erteilt.
Die unterzeichnenden Organisationen kritisieren, dass die Kommission bei vage definierter „Dringlichkeit" Abweichungen vom Standard-Konsultationsprozess zulassen will. Bei „besonderer Dringlichkeit" sollen Folgenabschätzung und Konsultation sogar gänzlich entfallen. Auch ein Fokus auf Unternehmen bei Folgenabschätzungen ist nicht akzeptabel. Abzulehnen ist auch der Vorschlag, dass das EU-Parlament bei „substantiellen Abänderungsanträgen“ Folgenabschätzungen mittels Standardkostenmodells durchführen soll, welches Umwelt- und Gesellschaftskosten ausblendet.
Die vermehrte Nutzung „gezielter Konsultationen“ durch die Kommission beschränkt sich meist auf Unternehmensgruppen, wodurch wichtige zivilgesellschaftliche Stimmen ausgeschlossen werden. Sie sollte daher nicht forciert werden. Besorgniserregend ist auch die fragwürdige Verwendung von abwertenden Begriffen wie „Gold Plating“, denn höhere nationale Maßnahmen können Standards im Sinne des Gemeinwohls anheben und sind im Einklang mit den EU-Verträgen. In den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen wenden die Mitgliedstaaten häufig ehrgeizigere Maßnahmen an und müssen dies gemäß Artikel 288 AEUV auch weiterhin tun können. Sehr problematisch ist auch der vermehrte Einsatz von Sunset-Klauseln, bei denen Schutzvorschriften automatisch außer Kraft treten könnten, wenn keine rechtzeitige Einigung für ihre Beibehaltung erzielt wird.
Gute Rechtssetzung braucht Transparenz und breite Beteiligung
Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher eine neue Ausrichtung im Bereich der Besseren Rechtsetzung. Darunter fallen etwa die Einbeziehung der Interessen der Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen bzw. sozial- und umweltpolitischer Ziele wie in den EU-Verträgen vorgesehen. Ebenso gefordert wird eine Orientierung an den 10 Grundsätzen der EU Strategie für die Zivilgesellschaft. Konsultationen müssen transparent und offen durchgeführt und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften in Expert:innengruppen einbezogen werden. Folgeabschätzungen vor neuen Gesetzen sollen alle Auswirkungen berücksichtigen. Außerdem müssen Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, höhere Standards einzuführen oder beizubehalten.
Weiterführende Informationen
A slide away from better regulation, not progress towards it. Open letter to the European Commission (Nur Englisch)
A&W Blog: Initiativen zu Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung: ein trojanisches Pferd?
AK EUROPA: AK-Studie: Bessere Rechtsetzungsziele als Deregulierungsagenda auf Kosten der Beschäftigten
AK EUROPA: Bessere Rechtsetzung/Better Regulation. Auf Kosten der Arbeitnehmer:innen und Umwelt
AK EUROPA: One-In-One-Out Prinzip – Weniger ist nicht immer mehr!
AK EUROPA: Omnibus-Pakete. Gemeinwohlinteressen unter Druck
European Commission: A Simpler, Clearer and Better Enforced EU Rulebook