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Die AK begrüßt, dass sich die EU-Kommission in umfangreicher Weise mit einer Neuausrichtung des Wettbewerbsrechts befasst. Die aktuelle Rechtslage erfüllt die Mindestanforderungen an die digitale Welt aus beschäftigungspolitischer, sozialer, konsumentenschutzrechtlicher, steuerlicher und wettbewerbspolitischer Sicht bei weitem nicht. Bei allen künftigen Rechtsakten müssen die Interessen von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen stärker gehört werden. Dass bedeutet, dass auch in den Verfahren selbst die Interessenvertretungen bestmöglich in die Entscheidungsfindung eingebunden werden sollen.

 

Das neue Positionspapier fasst die AK-Beiträge zu den vier Konsultationen der Europäischen Kommission zum Gesetz über digitale Dienste, zum Neuen Wettbewerbsinstrument, zur Definition des relevanten Marktes sowie zu Subventionen aus Drittstaaten zusammen.

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Ulrike Ginner

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Helmut Gahleitner

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