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Gleich an mehreren Stellen arbeiten die EU-Institutionen derzeit, um VerbraucherInnenrechte innerhalb der EU zu stärken. Hinter guten Überschriften finden sich jedoch nicht immer die erwarteten positiven Inhalte. Wir geben deshalb einen kurzen Überblick über KonsumentInnenthemen, die in dieser Woche in Brüssel beschlossen bzw. behandelt wurden.

 

Ein Schritt zu mehr Sicherheit im Netz bedeutet die Überarbeitung der Zusammenarbeit zwischen den für VerbraucherInnenschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden, wie sie am Dienstag dieser Woche im Ausschuss für VerbraucherInnenrechte (IMCO) des Europäischen Parlaments mit nur zwei Gegenstimmen verabschiedet wurde. Demnach soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert und Befugnisse erweitert werden, um gegen BetreiberInnen von betrügerischen Seiten besser vorgehen zu können.

 

Kontrovers verliefen im selben Ausschuss die Verhandlungen zur Geoblocking-Verordnung, mit der Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes der KundInnen innerhalb der EU eingeschränkt werden sollen. Der Bericht von Roza Thun (EVP) geht unter anderem aber so weit, dass bei Online-Bestellungen der Gerichtsstand des HändlerInnenlandes und nicht des KäuferInnenlandes zur Anwendung kommt, wenn HändlerInnen nicht im betreffenden Staat gezielt anbieten. In der Praxis bedeutet dies aber die Unterwanderung grundlegender KonsumentInnenrechte in Hinblick auf den Gerichtsstand, was von der Arbeiterkammer stark kritisiert wird. Evelyne Gebhard (S&D) richtete einen Appell genau in diese Richtung und wies darauf hin, dass mit dem vorliegenden Text die rechtliche Situation der Verbrauchenden nachhaltig verschlechtert wird.

 

Die Abgeordneten des IMCO-Ausschusses debattierten außerdem über die Initiative des Europäischen Parlaments, welche sich an die Verlängerung der Lebensdauer für Produkte richtet. Der derzeitige Entwurf des Berichts fordert die Kommission unter anderem auf, für alle Produktkategorien Mindestkriterien für die Beständigkeit festzulegen mit dem Ziel, sie robuster, reparier- und nachrüstbar zu machen. Bauteile, die für das einwandfreie Funktionieren unverzichtbar sind, sollen demnach nicht mehr fest verbaut werden dürfen, um sie ersetzbar zu machen. Wie wichtig dieses Thema in Hinblick auf eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft ist, zeigt eine Studie der AK Wien über die tatsächlichen Lebens- und Nutzungsdauern von Gütern des täglichen Bedarfs.

 

Ein weiterer Baustein für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ist die Überarbeitung der Energieeffizienzkennzeichnung, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat am Dienstag einigten. So wird die Skala, mit der Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Staubsauer oder Geschirrspüler in Hinblick auf ihren Energieverbrauch auszuweisen sind, transparenter gestaltet. Derzeit reicht die Skala der Energieeffizienzklassen nämlich bis A+++, wodurch die Klasse A nur die viertbeste Klasse darstellt. Zukünftig soll es keine Plus-Klassen mehr geben, wodurch die Klasse A wieder die energieeffizientesten Geräte darstellt. Eine öffentliche Datenbank soll außerdem eingerichtet werden, damit KonsumentInnen die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten besser vergleichen können. Für die Zukunft plant die Kommission, weitere Geräte in die Ökodesignrichtlinie aufzunehmen.

 

Weniger ambitioniert und konsumentInnenfeundlich zeigt sich die Kommission, wenn es um Fahrgastrechte im Busverkehr geht. Seit 2013 ist die EU-Verordnung zu Fahrgastrechten im Busverkehr in Kraft. Sie sieht unter anderem Entschädigungen bei Verspätungen, Hilfestellung bei Annullierungen oder großen Verspätungen sowie Mindestregelungen bezüglich Reiseinformationen vor. Im vergangenen Jahr führte die Kommission eine Konsultation durch, dessen Bericht am Donnerstag im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hitzig diskutiert wurde. Die Kommission hält zwar fest, dass FahrgastvertreterInnen mehrere geltende Ausnahmebestimmungen kritisieren, allen voran die Mindestfahrtstrecke von 250 km, um Anspruch auf die meisten Fahrgastrechte zu haben. Im Gegensatz dazu sind die Vertretenden der Beförderungsunternehmen der Ansicht, dass die derzeitige Verordnung ein „optimales Gleichgewicht“ zwischen Fahrgastrechten und Pflichten der Befördernden darstelle. Dennoch – oder gerade deshalb – schlägt die Kommission keine Ausdehnung der Fahrgastrechte vor.

 

Weiterführende Informationen:

Verordnungsvorschlag über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Diskriminierungen

Smart Phones werden häufiger ersetzt als T-Shirts

Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft