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Diese Woche präsentierte die Kommission den lang erwarteten Vorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative. Damit können erstmalig eine Million BürgerInnen Europas die Kommission auffordern, bestimmte Rechtsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Gar so leicht, wie es klingt, ist es dann aber doch nicht. Dazu müssen erst einige Hürden genommen werden. So gilt es unter anderem Schwellenwerte hinsichtlich Mindestzahlen von Mitgliedstaaten und BürgerInnen pro Land zu überschreiten. Keinerlei Beschränkungen soll es hingegen in Bezug auf die Art und Weise, wie Unterstützungserklärungen gesammelt werden, geben.
Die Mindestzahl der UnterzeichnerInnen würde sich in Österreich auf 14.250 belaufen

Die Hauptelemente für eine Bürgerinitiative stehen nun fest. Eine Initiative muss von mindestens einer Million BürgerInnen aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser Mitgliedstaaten würde die Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsbekundungen berechnet, indem man die Zahl der Mitglieder dieses Mitgliedstaats im Europäischen Parlament mit einem Faktor von 750 multipliziert. Somit müssten in Österreich mindestens 14.250 Unterschriften gesammelt werden. Ursprünglich plante die Kommission den Schwellenwert der erforderlichen Unterstützungsbekundungen bei 0,2% der Gesamtbevölkerung eines Mitgliedstaates festzulegen. Davon rückte sie aber nach heftiger Kritik ab. Das Mindestalter derjenigen, die ihre Unterstützung bekunden, wäre das Alter, mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben. In Österreich liegt dies bei 16 Jahren. Geplante Initiativen müssten in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register registriert werden. Die Registrierung kann verweigert werden, wenn die Initiative eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet ist.

Keine Regeln für das Sammeln von Unterstützungsbekundungen vorgesehen

Die Art und Weise, wie die Unterstützungsbekundungen zu sammeln sind, unterliegt keinen Beschränkungen. Damit kommt es zu einer freizügigen Handhabung des Sammlungsprozesses. Ein interessanter Ansatz, der aber die Frage offen lässt, ob das Verfahren damit manipulationssicher ist. Um Manipulationen zu verhindern stellt der Vorschlag den Mitgliedstaaten frei, welche Prüfung sie durchführen, um die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen festzustellen. Die Kommission denkt dabei an stichprobenartige Überprüfungen. Ob dies auch alle Mitgliedstaaten so sehen, wird sich erst zeigen.

Formular für Unterstützungsbekundung verlangt verpflichtende Angabe der Pass-, Ausweis- oder Sozialversicherungsnummer

Laut Vorschlag zur Bürgerinitiative ist der Organisator für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen verantwortlich. Zu diesem Zwecke dürfen aber nur Formulare verwendet werden, die dem von der Kommission vorgeschlagenen Modell entsprechen. Neben dem Namen des Unterzeichners, der Adresse, Geburtsdatum und –ort ist die Angabe der Pass-, Ausweis- oder Sozialversicherungsnummer verpflichtend. Letzteres wird vielleicht auf Widerstand stoßen, denn viele BürgerInnen sind nicht bereit, freiwillig solch persönliche Daten einer x-beliebigen Person zu übergeben.


Parlament und Rat haben noch ein Wörtchen mitzureden

Die Kommission machte zwar den legislativen Vorschlag zur Bürgerinitiative, Rat und Parlament sind aber nun am Zug und müssen gemeinsam eine Einigung finden, damit das Instrument der Bürgerinitiative, wie von der Kommission geplant, schon bald in Kraft treten kann. Die ersten Bürgerinitiativen werden dann zeigen, ob BürgerInnen wirklich ein Mitgestaltungsrecht an der EU-Politik gegeben wird. Viele vermuten, dass dem nicht so ist, denn eine Verpflichtung der Kommission, Vorschläge aufgrund der Bürgerinitiative zu unterbreiten, kann aus dem vorliegenden Kommissionsvorschlag nicht abgeleitet werden.


Weiterführende Information:

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Bürgerinitiative

AK-Stellungnahme zum Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative