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Früher als geplant zeichnet sich bei der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat ab. Noch im Dezember soll es soweit sein. Es scheint Einigkeit bei den wichtigsten politischen Fragen zu geben. Nach nur 6 Monaten der Verhandlungen wäre dies ein beachtlicher Erfolg. Damit würden die Bürgerinnen und Bürger der Union die Möglichkeit erhalten, sich direkt an der Politikgestaltung der Europäischen Union zu beteiligen.
Europäisches Parlament senkt Hürden für die Zulassung einer EBI
Das Europäische Parlament (EP) hat sich einiges vorgenommen und sich bereits teilweise mit den Forderungen zur EBI gegenüber dem Rat durchgesetzt. Gestern stimmte der zuständige konstitutionelle Ausschuss des EP über die EBI ab. Am Abend ging es dann in den ersten offiziellen Trilogverhandlungen mit dem Rat gleich zur Sache. Man konnte sich noch in den späten Abendstunden auf einige wichtige Eckpunkte einigen. So wurde beschlossen, dass gleich bei der Registrierung einer EBI deren Zulässigkeit von der EU-Kommission überprüft wird. Ursprünglich hatte die Kommission vor, die Zulässigkeitsprüfung erst ab 300.000 gesammelten Unterschriften zu vollziehen. Der Rat wollte die Schwelle der zu sammelnden Unterschriften auf 100.000 senken. Das EP war gegen jede Art von Vorabsammlung von Unterschriften um eine Zulässigkeitsprüfung durchzuführen und setzte sich gegenüber dem Rat durch. Weiters erkämpfte das EP, dass ein Bürgerkomitee gegründet werden muss, bestehend aus 7 Personen aus 7 Mitgliedsstaaten, um eine EBI zu registrieren.

Unterschriften für EBI müssen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten kommen
Ein Kompromiss wurde zwischen EP und Rat hinsichtlich der notwendigen Mindestanzahl an Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften kommen müssen, getroffen. Das EP wollte ein Fünftel als Mindestanzahl, wobei der Rat für ein Drittel eintrat. Geworden ist es aber letztlich ein Viertel. Mit diesem Ergebnis können beide gut leben. Geeinigt hat man sich auch über die Frage, wer die Überprüfung der Unterschriften durchführen wird müssen. Dies wird künftig jeder Mitgliedstaat selber machen, wobei verschiedene Methoden angewandt werden. Wichtig ist unter anderem auch die Einigung darauf, dass die Kommission zukünftig in die Pflicht genommen wird. Sie muss dafür Sorge tragen, dass den Initiatoren einer EBI ein Handbuch mit den wichtigsten Bestimmungen zur Verfügung steht.

2012 kann die erste EBI gestartet werden
Rat und EP werden sich, so sieht es jedenfalls der Fahrplan vor, noch im Dezember auf einen Kompromiss einigen. Dann haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die EBI in ihre nationalen Rechtsvorschriften einzuverleiben. Damit kann mit der ersten EBI frühestens Anfang 2012 gerechnet werden.

Weiterführende Information:

Presseaussendung des EP (nur in Englisch)