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ZurückGrundsätzlich wird seitens der AK bemängelt, dass sich der Verordnungsvorschlag auf eine Harmonisierung und Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften beschränkt. Die Möglichkeiten der Option „höhere Qualitätsnormen“ mit der damit verbundenen Anhebung des Niveaus der beruflichen Qualifikation und Verbesserung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Sektors wurde leider nicht gewählt.