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EU-Parlament stimmt neuer Finanzmarktaufsicht auf europäischer Ebene zu. Diese kontrolliert künftig Banken, Börsen und Versicherungen.

Mit überwiegender Mehrheit stimmte das europäische Parlament (EP) am Mittwoch für die Neuregelung der europäischen Finanzmarktaufsicht, die als wirksames Instrument für die Früherkennung künftiger Krisen und für ein gemeinsames Vorgehen zur Krisenvermeidung dienen soll. Dies bedeutet eine Stärkung „Europas“ durch einen deutlichen Kompetenzzuwachs bei der Finanzmarktregulierung.

Auf der Zielgeraden waren allerdings noch einige Hürden zu überwinden:

Kern der Debatte war, inwieweit die EU gegenüber den Nationalstaaten gestärkt wird beziehungsweise wie stark die  Durchgriffsrechte in die Nationalstaaten hinein werden würden. Damit einher ging die Angst eines Bedeutungsverlustes einzelner Nationalstaaten, die starke Finanzplätze unterhalten, wie Deutschland oder Großbritannien.

Die Position der österreichischen Regierung, der österreichischen Finanzmarktaufsicht aber auch der AK, war eine zentrale europäische Behörde mit möglichst starken Durchgriffsrechten zu schaffen.

Ein strittiger Punkt war die Frage, wo die neue Behörde angesiedelt sein soll. Das EP wollte sowohl aus Kosten- als auch aus besseren Koordinierungs- und Zusammenarbeitsgründen einen zentralen Sitz der Behörden in Frankfurt. Der Rat der EU (also die „Vertretung der Nationalstaaten“) und da vor allem jene Staaten mit starken Finanzplätzen, setzte sich jedoch mit seinem Vorschlag durch, die Behörden dezentral zu lokalisieren: Europäische Aufsichtsbehörde für Banken in London, für Versicherungen in Frankfurt, für Wertpapiere in Paris und der Risikorat ebenfalls in Frankfurt.

Die zweite Hürde war die Frage der Durchgriffsrechte dieser neuen Behörden bzw. welche Rolle die nationalen bzw. die neugeschaffenen europäischen Behörden künftig spielen werden. Das EP tendierte eher zu einer kraftvollen europäischen Institution mit starken Durchgriffsrechten, während der Rat versuchte, die Kompetenzen stärker national zu verankern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die europäischen Behörden bei „Notstand“ auch national durchgreifen können, wobei aber der Rat bestimmt, wann ein Notstand herrscht.

Großbritannien setzte zuletzt auch noch durch, dass die EU-Behörden den Nationalstaaten nicht wie geplant vorschreiben können, Banken in der Bredouille finanziell zu stützen.

Alles in allem sind diese Behörden ein tragfähiger Kompromiss zwischen einer zentralen Stärkung Europas und der Kompetenzen der Nationalstaaten. Die Einigung zwischen Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament ist ein starker Schritt in Richtung europäische Finanzmarktregulierung und eine gute Basis, um künftige Krisen besser zu meistern. Das Gesamtpaket wurde übrigens mit 587 Ja-Stimmen bei 35 Nein-Stimmen und 40 Enthaltungen vom EP angenommen.