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ZurückAm 20. Oktober 2020 stimmte das EU-Parlament über insgesamt sechs Initiativberichte zum Rechtsakt über digitale Diensten sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz ab. Alle sechs Berichte wurden mit deutlichen Mehrheiten angenommen.
Am 19. Oktober 2020, einen Tag vor der Abstimmung, diskutierte das EU-Parlament über die jeweils drei Berichte. Wie groß und vor allem breitgefächert die Auswirkungen von Plattformökonomie und Künstlicher Intelligenz (KI) sind, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sich gleich zehn unterschiedliche Parlamentsausschüsse mit den Berichten beschäftigten. Dementsprechend heterogen gestaltete sich auch die Debatte. Hinsichtlich des Rechtsaktes über digitale Diensten fordern die Berichte unter anderem die strengere Regulierung von gezielter Werbung, ein entschlossenes Vorgehen gegen unseriöse Geschäftspraktiken und gefälschte oder gefährliche Produkte sowie die Wahrung der Meinungsfreiheit im Internet. Zentrale Themen in den Berichten zum Einsatz von KI sind etwa die Stärkung des Vertrauens der NutzerInnen sowie Fragen bezüglich Kontrolle, Transparenz und Haftung.
Vestager kündigt Rechtsakt zu digitalen Märkten an
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin und Kommissarin für Digitales, dankte allen an den Berichten Beteiligten und erklärte, die Kommission arbeite neben dem Rechtsakt zu digitalen Diensten auch an einem Rechtsakt zu digitalen Märkten. Letzterer soll speziell sogenannte TorwächterInnen – also Online-Konzerne, die besonders viel Macht und Kontrolle über das Internet haben – adressieren und entsprechende Verhaltensregeln festlegen. Prinzipiell müsse der Grundsatz gelten, dass NutzerInnen im Internet genauso vor illegalen Praktiken geschützt sind wie im realen Leben und Technologien wie KI stets dem Menschen dienen müssen. Hinsichtlich der neuen und oft prekären Beschäftigungsmodelle der Plattformwirtschaft hat die EU-Kommission in ihrem kürzlich präsentierten Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 eine Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angekündigt.
Digitalisierung und Arbeitsrecht
Am 15. und 16. Oktober 2020 lud das Europäische Gewerkschaftsinstitut (EGI) zu einer zweitägigen Konferenz, um ein Reform des Arbeitsrechts im Zeitalter der Digitalisierung zu diskutieren. Im Rahmen von vier Podiumsdiskussionen debattierten dutzende WissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und VertreterInnen der EU-Institutionen über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Arbeitsrecht sowie Strategien, wie Politik und ArbeitnehmerInnenvertretung die damit verbundenen Herausforderungen am besten meistern können. Geladen war mit Iban Garcia Del Blanco (S&D) unter anderem auch der zuständige Abgeordnete für den Bericht des Rechtsausschusses zu einem Rahmen für die ethischen Aspekte von KI. Wie Isabelle Schömann vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) nach zwei Tagen intensiver Diskussionen hervorhob, darf die Regulierung der Arbeitsbedingungen nicht den Plattformen selbst überlassen werden – hier sind die regulierenden Behörden, die GesetzgeberInnen und auch die Gewerkschaften gefordert.
Digitaler Übergang muss sicher und gerecht gestaltet werden
Auch die Arbeiterkammer beteiligt sich intensiv an der Debatte um die Herausforderungen eines digitalen Übergangs und die Frage, wie dieser möglichst gerecht und sicher gestaltet werden kann. Mit Blick auf einen Rechtsakt zu digitalen Diensten gilt es aus Sicht der Arbeiterkammer vor allem, prekäre Beschäftigung auf digitalen Plattformen zu beenden, einen fairen Wettbewerb zu sichern sowie den Schutz der VerbraucherInnen zu stärken. Beim Einsatz von KI muss neben dem umfassende Schutz von ArbeitnehmerInnen – etwa durch ein Mitbestimmungsrecht für die ArbeitnehmerInnen und die Miteinbeziehung der Sozialpartner – auch jener von KonsumentInnen und der Umwelt gewährleistet werden.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Konsultation der Europäischen Kommission zum Digital Services Act
AK EUROPA Positionspapier: Weißbuch Zur Künstlichen Intelligenz
AK EUROPA: Digitale Dienstleistungen – Viele offene Baustellen bei Rahmenregelungen