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ZurückOhne einer Änderung von Produktionweise- und Konsumverhalten ist innerhalb der EU mit einer Steigerung des jährlichen Abfallaufkommens um 70% bis 2050 zu rechnen. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, wurde von der Kommission ein Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Die AK hat den Aktionsplan einer genauen Analyse unterzogen.
Mit Hilfe des von der Kommission am 11. März 2020 vorgestellten Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft, soll das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt werden. Die Wirtschaft soll damit ressourcenschonender gestaltet werden und zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 beitragen. Dem Aktionsplan sollen Maßnahmen für ein verbessertes Recycling, die Wiederverwendung von Rohstoffen, die Erleichterung von Reparaturen und eine bessere Informationsgrundlage für KonsumentInnen folgen. Die AK unterstützt den breiten Ansatz des Aktionsplans der Kommission, sieht aber in manchen Bereichen Nachbesserungsbedarf.
KonsumentInneninteressen sicherstellen
Die im Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft angekündigte Stärkung des Rechts auf Reparatur wird von der Arbeiterkammer begrüßt. Finanzielle Anreize müssen in Form einer EU-weiten Regelung geschaffen werden, damit Reparaturen im Vergleich zum Neukauf attraktiver sind. Es bedarf Standardisierung und Normung bestimmter Produktteile. HerstellerInnen und HändlerInnen müssen mit gesetzlichen Vorgaben angehalten werden, erste Schritte in Richtung eines langlebigen Produktangebots zu setzen. Denn geänderte Rahmenbedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass KonsumentInnen umweltbewusste Entscheidungen treffen können. Aktuell ist nämlich das Marktangebot für KonsumentInnen unübersichtlich und schwer durchschaubar. Rechtssicherheit für KonsumentInnen muss gewährleistet werden und das Gewährleistungsrecht bedarf einer Anpassung in Form einer Ausdehnung der Gewährleistungsdauer und der Beweislastumkehr auf 2 Jahre. Eine Beteiligung der KonsumentInnenverbände an produktbezogenen Initiativen wird im Rahmen des Aktionsplans bedauernswerterweise nicht thematisiert. Es bedarf aber von HerstellerInneninteressen unabhängige KonsumentInneninformationen. Die AK attestiert hier zu wenig Aufmerksamkeit von Seiten der Kommission. Allgemein sollte zudem die Einhaltung von Verordnungen durch einen massiven Ausbau der Marktüberwachung sichergestellt werden. Es benötigt hier eine unabhängige Kontrolle um KonsumentInneninteressen sicherzustellen.
Kreislaufwirtschaft und Handelspolitik
Ein Drittel des europäischen CO2 Fußabdrucks entsteht außerhalb der EU. Die Ankündigung von EU-Justizkommissar Reynders ein EU-Lieferkettengesetz mit Beginn 2021 vorzustellen, ist begrüßenswert. Eine Neuausrichtung der Handelspolitik, die Mensch und Umwelt statt Profitinteressen von mulinationalen Unternehmen in den Mittelpunkt stellt, wäre erstrebenswert. Handelspolitik darf nicht im Widerspruch zur Kreislaufwirtschaft stehen und nicht die Bemühungen des Grünen Deals untergraben. Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen müssen mit einem Durchsetzungsmechanismus ausgestattet werden. Aktuell sind diese zahnlos, da sie explizit aus den allgemeinen Streitbeilegungsverfahren ausgeschlossen sind. Die Ratizifizerung und die Umsetzung der Pariser Klimaziele muss in allen Abkommen verankert werden. Zusätzlich müssen die umstrittenen Sonderklagerechte für Konzerne (Investor State Dispute Settlement, ISDS) ersatzlos gestrichen werden. Eine Voraussetzung für den Beginn der Verhandlungen über Handelserleichterungen muss zudem eine abgeschlossene Folgenabschätzung und Wirkungsanalyse der weiteren Marktöffnung sein. In dieser müssen die Umwelt- und Klimaschädlichkeit des Handelsabkommens ebenfalls überprüft werden.
Sozialer Dialog
Im Gegensatz zum Plan zur Kreislaufwirtschaft von 2015, wird der Soziale Dialog im neuen Aktionsplan nicht erwähnt. Dies ist bedauernswert, denn das systematische Einbeziehen der Sozialpartner in allen Teilschritte – u.a. auch bei der Entwicklung von Politikvorschlägen ist zentral. Damit tatsächlich „niemand zurückgelassen“ wird, benötigt es einen Sozialen Dialog auf gleicher Augenhöhe. Auch die Verweise auf die Förderung der Sozialwirtschaft – welche von AK-Seite begrüßt werden – können die Beteiligung der ArbeitnehmerInneninteressenvertretungen und den Sozialen Dialog nicht ersetzen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA: Kommission will ressourcenschonende Wirtschaft fördern
AK EUROPA: Handelsabkommen, Menschenrechte und der Kampf gegen Sonderklagerechte für Konzerne
AK: Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft: Für ein sauberes und wettbewerbsfähigeres Europa