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Am 13. Juli 2018 sollen die von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen für 2018/19 vom Ministerrat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) abgestimmt werden. Im neu vorgeschlagenen mehrjährigen Finanzrahmen wird gerade auch über eine verstärkte Verknüpfung der Zahlung aus EU-Fonds mit der Durchsetzung dieser Empfehlungen nachgedacht. Der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments (EMPL) lud daher die zuständigen KommissarInnen Valdis Dombroskis und Marianne Thyssen zur Anhörung ein. Dabei kamen einige der Schwächen der Kommissionsempfehlungen zur Sprache.

 

Die länderspezifischen Empfehlungen enthalten neben den üblichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen auch zunehmend soziale Aspekte, sind für Mitgliedstaaten allerdings nicht verbindlich. Während ein Großteil der Abgeordneten der Fraktionen EPP und ALDE den fehlenden Durchsetzungswillen der Mitgliedstaaten bei den Kommissionempfehlungen zur Haushaltsdisziplin der letzten Jahre beklagten — ca. 2/3 der länderspezifischen Empfehlungen werden laut Kommission vollständig oder mit substanziellen Fortschritten umgesetzt, am meisten jene zur Stabilisierung des Finanzsektors nach der Krise — kritisierten die MEPs der S&D, Grünen und GUE/NGL mehrheitlich die immer noch fehlende Berücksichtigung von sozialen Maßnahmen, wie jene der Europäischen Säule sozialer Rechte.

 

So bemängelte zum Beispiel Mady Delvaux (S&D, LUX), dass die Erhöhung der Mindestlöhne in keiner der Länderempfehlungen vorgesehen ist. Sie verwies auf EZB-Chef Mario Draghi, der sich für flächendeckende und faire Mindestlöhne als Mittel gegen die wachsende Ungleichheit ausgesprochen hat. Problematisch fand Delvaux auch die verstärkte „makroökonomische Konditionalität“, die im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und die darin enthaltenen Kohäsionsfonds vorgeschlagen wurde: Die Investition in die ärmsten Regionen Europas wird so an die Durchführung der länderspezifischen Empfehlungen geknüpft – laut Delvaux ein Mechanismus, welcher der Kommission zu viel an makroökonomischer Entscheidungsmacht zuspricht.

 

In eine ähnliche Kerbe schlug Emilian Pavel (S&D, RO), der durch die empfohlene, strenge Haushaltsdisziplin staatliche Großinvestitionen, z.B. in die Infrastruktur seinen Heimatlandes Rumänien, verhindert sah. Auch durch den 2013 in Kraft getretenen Fiskalpakt darf das gesamtstaatliche Defizit 0,5% im Vergleich zum BIP nicht übersteigen. Es sei schwer für Rumänien, zu den „alten“ Mitgliedstaaten wirtschaftlich aufzuschließen – dabei belaufe sich die Staatsverschuldung Rumäniens (36,9% in 2017) gerade einmal auf die Hälfte von z.B. Österreich (78,8%), Großbritannien (87%) oder Frankreich (97%). Pavel forderte, die EU-geförderten öffentlichen Infrastrukturprojekte von der Defizitregel auszunehmen und dementsprechende Empfehlungen zur Haushaltspolitik zu unterlassen.

 

Tom Vandenkendelaere (EPP, BE), der ebenso Mitglied des Sonderausschusses für Finanzen ist, sah die aggressive Steuerplanung einiger Mitgliedstaaten noch immer zu wenig berücksichtigt, obwohl die Kommission diesmal sieben Ländern deshalb explizit ermahnt: Belgien, Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, und die Niederlande.

 

Der Kommissar für den Euro und Sozialdialog, Valdis Dombrovskis, betonte in Antwort auf Fragen der Abgeordneten wiederholt die verbessernde Wirtschaftslage der Union, welche die Kommission zu ehrgeizigeren Empfehlungsvorschlägen bei Strukturreformen und Schuldenabbau veranlasst habe. Das Gesamthaushaltsdefizit im Euroraum sei nach dem Rekordhoch 2009 (6,3% des BIP) relativ normalisiert (0,7% des BIP). Eine Verknüpfung der EU-Gelder an die Durchsetzung der Empfehlungen verteidigte er, die Kommission wolle die Verknüpfung aber nicht weiter „verabsolutieren“.

 

Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen betonte entgegen der Kritik an der fehlenden sozialpolitischen Komponente, dass sich rund ein Drittel des Maßnahmenpakets auf sozialpolitische Bereiche beziehe, darunter die Vereinbarkteit von Privatleben und beruf, verbesserter und inklusiver Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt oder die Geschlechtergerechtigkeit. Sie gestand aber auch ein, dass gerade hier bisher auch am schlechtesten umgesetzt worden ist. Die Einführung des „Social Score Boards“ — ein Messinstrument für die gesellschaftliche Gesamtsituation in der EU und sozialpolitisches aber unverbindliches Gegenüber des wirtschaftspolitischen Europäischen Semesters — sei ein Schritt zur besseren Sichtbarkeit dieser Mängel.

 

Thyssens Motto, dass wirtschaftliches Wachstum Hand in Hand mit sozialem Fortschritt gehen muss, ist eines, das die Arbeiterkammer der Idee nach teilt. In Bezug auf Österreich fand schließlich auch die empfohlene Erhöhung der Renteneintrittsalters Erwähnung - diese ist für die Arbeiterkammer jedoch nicht nachvollziehbar und deshalb in aller Klarheit abzulehnen.

 

Weiterführende Links:

Kommission: Das Europäische Semester

Kommission: Europäisches Semester – Winterpaket: Analyse der Fortschritte der Mitgliedstaaten mit Blick auf ihre wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten

Überblick über die länderspezifischen Empfehlungen 2018

AK-EUROPA: Winterpaket 2018: Europäische Kommission stellt Länderberichte innerhalb des Europäischen Semesters vor

Social Score Board